Österreich

Nachfolgetarife für 47 Biomasseanlagen gesichert

Ein Artikel von Martina Nöstler (für holzkurier.com bearbeitet) | 26.04.2019 - 07:17

Die neue Lösung soll den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen und dafür sorgen, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz genommen werden müssen. Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetzes“ (EAG) einen Übergang ermöglichen.

Gerade jetzt spielen die Biomassekraftwerke für die Verwertung von Schadholz eine wichtige Rolle. In den vergangenen Monaten und Jahren hatten Österreichs Waldeigentümer mit enormen Schadholzmengen zu kämpfen. Witterungsextreme und der Befall durch den Borkenkäfer führten 2018 zu einem Schadholzanteil von 9,9 Mio. Efm. Das entspricht einem Plus von 53% gegenüber dem Vorjahr. „2019 zeichnet sich eine ähnlich prekäre Situation ab. Das Schadholz muss rasch verarbeitet werden. Das Biomasse-Grundsatzgesetz ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal in Richtung Energiewende“, bekräftigte Bundesministerin Elisabeth Köstinger.

Neben der Rettung der 47 Biomasseanlagen wurde im Nationalrat auch die Befreiung von der Ökostromabgabe für einkommensschwache Haushalte beschlossen. Derzeit bezahlt jeder Haushalt rund 70 bis 90 € Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle zu 100% befreit.