Das Betrugsverfahren gegen einen Holzhändler am bayerischen Amtsgericht Freyung soll eingestellt werden. Laut pnp.de einigte man sich auf die Zahlung von 8000 € an eine gemeinnützige Einrichtung statt einer öffentlichen Hauptverhandlung. Der vermeintliche Missbrauch von Berufsbezeichnungen wird somit nicht zu einer Vorstrafe führen.