Klausner gegen NRW

Ein Artikel von Günther Jauk (für holzkurier.com bearbeitet) | 19.01.2018 - 15:09

Im Kern des Verfahrens steht der umstrittene Vertrag der 2007 kurz nach Sturmtief Kyrill abgeschlossen wurde. Darin verpflichtete sich der Landesbetrieb NRW über sieben Jahre zur Lieferung von 500.000 fm/J – was ungefähr das Doppelte des Nachhaltshiebssatzes ist. Das Land betrachtete den ungeliebten Vertrag als ungültig, nachdem Klausner vereinbarte Mengen nicht abnahm.

Die geforderte Schadenersatzhöhe beträgt laut www.t-online.de rund 56 Mio. € und 1,5 Mio. fm Rundholz. Entscheidend ist die Frage, ob die Verträge als unerlaubte staatliche Beihilfe für ein Unternehmen gelten und damit gegen EU-Recht verstoßen. Der Verhandlungstermin ist für den 21. Juni angesetzt.