Klausner-Gruppe

Nächste Runde im NRW-Holzstreit

Ein Artikel von Fabian Pöschel | 03.09.2018 - 12:33

Kern der rechtlichen Verhandlung ist ein Holzliefervertrag aus 2007. Nach dem Sturmtief Kyrill handelte das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit der Klausner-Gruppe einen langfristigen Liefervertrag aus, um die durch den Sturm geworfene Holzmenge zügig aus den Wäldern zu schaffen. Erst später stellte sich heraus, dass die vertraglich fixierte Holzmenge nicht existent war, zudem hatte sich der Holzpreis zu dieser Zeit erholt. NRW wollte in Anbetracht der Entwicklungen aus dem Vertrag aussteigen.

In einem ersten Verfahren bestätigten das Landgericht Münster, als auch das Oberlandesgericht Hamm die Gültigkeit der Verträge. Klausner verklagte daraufhin 2012 das Land auf Schadenersatz, was zur Folge hatte, dass das Land NRW seine Strategie wechselte.

Neuer Streitpunkt ist nun, ob die Klausner-Verträge gegen EU-Recht verstießen, da sie als rechtswidrige staatliche Beihilfe aufgefasst werden können. Im Juni schloss sich das Landgericht Münster dieser Auffassung an. Wie das Oberlandesgericht in Hamm telefonisch bestätigt, legte Klausner nun gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Die Berufungsbegründungsfrist ist der 17. September, wobei diese verlängert werden kann.