BAV-Altholztag

Novelle der Altholzverordnung: Was ändert sich? – Markttrends

Ein Artikel von Philipp Matzku (für holzkurier.com bearbeitet) | 02.10.2019 - 12:43
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Der BAV-Altholztag erzielte mit 165 Teilnehmern eine Rekordbeteiligung  © BAV

Dieter Uffmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV), zeigte sich „überwältigt von der Resonanz“ und zählte die Veranstaltung „zu den wichtigsten und größten Branchentreffen weit über den deutschsprachigen Sprachraum hinaus“.
„Die Novelle der Altholzverordnung kommt – auch wenn die Große Koalition noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode scheitern sollte“, so die zentrale Botschaft von Jean Doumet vom Bundesumweltministerium. Die Novelle tritt laut Doumet voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2021 in Kraft und es werde nichts ganz Neues kommen. „Damit besteht für unsere Mitglieder sowohl zeitlich als auch inhaltlich eine Planungssicherheit“, kommentierte Uffmann.

In der Novelle werden sich die fünfstufige EU-Abfallhierarchie und damit ein Vorrang der stofflichen Verwertung ebenso wiederfinden wie eine bessere Getrenntsammlung an der Anfallstelle, verbunden mit Kriterien, wie der ,technischen Möglichkeit‘ und der ,wirtschaftlichen Zumutbarkeit‘. Ob es zu Korrekturen an den geltenden Altholzkategorien kommt, ist laut Doumet weiter offen. Die vier Kategorien zur stofflichen und energetischen Verwertung haben sich nach Uffmanns Einschätzung bewährt und er plädiert für deren Beibehaltung. Weitere mögliche Korrekturen seien, so Doumet, der elektronische Anlieferungsschein, höhere Qualifikationsanforderungen des Personals sowie eine Verschärfung bei der Fremdkontrolle der Probenentnahme.

Dirk Briese vom Marktforschungsunternehmen trend:research, Hamburg/DE, prognostizierte für Deutschland sinkende Importe und abnehmende Mengen an kontaminierten Althölzern bei einem leicht steigenden Aufkommen bis 2030. Briese erwartet eine höhere stoffliche Verwertung, verwies aber zugleich auf hohe Unsicherheiten am Markt. Diese sind geprägt von Preisschwankungen, dem Ende der EEG-Förderung, schwindenden Verbrennungskapazitäten und einem Rückgang der Mitverbrennung in Kohlekraftwerken. Jan Van Mierloo, Suez Trading, Sint-Agatha-Berchem/BE, ergänzte, dass „Osteuropa bei der Spanplattenproduktion aufholen und verstärkt auf Import, langfristig aber auf Selbstversorgung setzt“. Er betonte die unterschiedliche Klassifizierung von Altholz innerhalb Europas und den Wunsch nach einheitlichen Regelungen.


Cornelia Vogler, Institut für ZukunftsEnergie und Stoffstromsysteme, Saarbrücken/DE, konstatierte einen „erheblichen Handlungsbedarf und eine große Lücke bei den Verwertungskapazitäten“, sollten EEG-Kraftwerke wegfallen. „Altholz hat neben dem Offshore-Wind die Chance, ohne weitere Förderungen wirtschaftlich zu sein, wobei der Wärmemarkt eine dominierende Rolle spielt“, führte Vogler weiter aus. Der Einspeisevorrang sollte laut Vogler auch über das EEG-Ende hinaus gelten. Uffmann sieht bei dieser Frage Klärungsbedarf, zumal Altholzkraftwerke grundlastfähig seien.

Der nächste BAV-Altholztag findet am 16. September 2020 in Bremen/DE statt.