Deutschland

Dieter Söder Fenster u. Türen GmbH

11.05.2011 | Konkurse
In Insolvenzverfahren über Vermögen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung nachträgl. angemeldeter u. noch nicht geprüfter Forderungen Prüfung im schriftl. Verfahren angeordnet. Insolvenzverwalter, Insolvenzgläubiger u. Schuldner können bis 18. 7. (Eingang beim Insolvenzgericht) gegen Höhe, Grund od. Rang einer zu prüfenden Forderung bei Insolvenzgericht schriftl. Widerspruch erheben.
Gerichtsstand: AG Walsrode.