In dem Verfahren gegen Peter Horst Leibold und andere Personen – 31 KLs 5/21 – hat die Große Strafkammer 1 des Landgerichts Schwerin die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Rostock vom 14. Juni 2021 mit Beschluss vom 11. Mai 2022 zur Hauptversammlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Schwerin, Große Strafkammer 1 als Wirtschaftsstrafkammer, eröffnet. Die Termine in der Hauptversammlung stehen noch nicht fest.
2016 waren 17.000 Gläubiger und 650 Mitarbeiter von dem Insolvenzantrag von German Pellets betroffen. Rund 226 Mio. € liehen die Anleger dem Unternehmer Leibold allein in Europa. In den USA summierten sich die Anleihen auf 480 Mio. €. Bereits 2018 gab es Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer, wo ihm Insolvenzverschleppung, Veruntreuung und Unterschlagung vorgeworfen wurden.
In der Anklageschrift vom 14. Juni 2021 wird Leibold und weiteren Personen seitens der Staatsanwaltschaft Rostock vorgeworfen, im Zeitraum von Februar 2015 bis Februar 2016 insgesamt 87 Einzeltaten begangen zu haben.
Dabei handelt es sich laut der Presseabteilung des Landgerichts Schwerin insbesondere um:
- Betrug (auch im besonders schweren Fall),
- Kreditbetrug,
- Steuerhinterziehung (im besonders schweren Fall),
- Untreue,
- Bankrott,
- Verletzung der Insolvenzantragspflicht,
- Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Als höchste Strafe für die angeklagten Taten sehe das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor (unter anderem für besonders schwere Fälle des Betrugs und der Steuerhinterziehung), teilt die Presseabteilung des Landgerichts Schwerin auf Anfrage des Holzkurier mit.