Fast jeder Akteur in der Holzbereitstellungskette erhebt sein eigenes Maß und ist sich sicher, dass es richtig ist”, erklärte Wilfried Möhler, Geschäftsführer bei Lignis, Neuhausen ob Eck/DE, am Forstlichen Unternehmertag am 2. April in Freising. Beim Abgleich der Maße gebe es aber häufig Differenzen und damit Diskussionen. „Wir leben von dem, was wir verkaufen. 5 oder 10 % mehr oder weniger entscheiden oft über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes”, unterstrich Möhler.
Harvester- versus Werksvermessung
Skepsis gegenüber dem Harvestermaß besteht vor allem noch auf Rundholz-Käuferseite © Forstassessor Peter Liptay
schnelle Information an alle Akteureschnelle AbrechnungZählung einzelner Stücke entfälltrationelle Maßermittlung in kleinen Hiebendeutlich größerer Verkaufseinheiten
Nach Erfahrungen von Lignis sind die Liefereinheiten beim Harvestermaß wesentlich größer, als beim Werksmaß, wie Möhler berichtete: „2006 hatten wir bei der Abwicklung per Werksmaß eine Hiebsgröße von durchschnittlich 300 fm. Bei Abrechnung mit Harvestemaß lag dagegen die Hiebsgröße zwischen 1000 und 1500 fm.”
Verwendung der Messdaten
Die über Längenmessrades, Entastungsmesser, Vorschubwalzen und Bordcomputer ermittelten Messdaten können problemlos in Office-Anwendungen exportiert werfen. Sie dienen der richtigen Sortimentswahl und -ausformung. Damit lässt dich auch der Wert optimieren. Der Unternehmer erhält Angaben über Leistung, Arbeitsfortschritt, Sortensummen und Holzlisten.Harvestermaß nicht gleich Harvestermaß
Es gibt aber auch Fehlerquellen. Während der Saftzeit kann das Messrad abrutschen. Das Eindringen der Entastungsmesser und Walzen in die Stammoberfläche kann mehr oder weniger tief sein. Wenn der Stamm zu schwer ist oder das Aggregat sich öffnet, verschwindet, der Oberflächenkontakt. Außerdem muss die Messeinrichtung beim Wechsel der Witterung, zum Beispiel bei Frost, neu kalibriert werden. Ein vom Harvester vermessene Stück ist noch lange nicht im Werk. „Qualität und Masse nehmen tendenziell zum Werkseingang ab”, ging Möhler auf das Problem des Trockenschwunds ein. Zudem erfordere die Überwachung vor Ort ein spezielles Know-how.„Harvestervermessungssysteme sind nicht eichfähig und werden es vorerst auch nicht sein”, sagte Möhler. Dies schließt einen Einsatz im geschäftlichen Verkehr aus. Nach dem deutschen Eichgesetz sind Messbeständigkeit und Kalibrierung für die Eichtauglichkeit unumgänglich. Doch auch wenn das Harvestermaß nicht im Vertrag stehen dürfte, könnte man sich durchaus darauf auf ein festgelegtes Maß einigen, meinte Möhler.
Unterschiedliche Interessen
„Forst und Unternehmer tendieren zunehmend zum Harvestermaß, Spediteure und Kunden halten am Werksmaß fest”, brachte Möhler es auf den Punkt. Viele Kunden vertrauten dem Harvestermaß nicht. „Werke mit teuren Vermessungsanlagen werden nicht auf das Harvestermaß umstellen”, sagte Möhler. Er selbst halte Werksmaß immer noch für das beste und genaueste Maß.Ein Nachteil dieses Maßes sei aber, dass die rotierende Kluppe nicht einheitlich verwendet werden. Möhler wünscht sich eine europaweite Harmonisierung. Bei Lignis selbst wird die Abschlagszahlung für die Unternehmer per Harvestermaßes verrechnet. In Finnland werde 90 % der Menge mit dem Harvestermaß abgerechnet. Ferner sei es in Skandinavien nicht unüblich, das der Harvester die Sortierung vornehme. „Dafür erhält der Unternehmer 50 Cent/fm mehr”, erwiderte er zu Meinungen, dass die Sortierung die Leistung erheblich schmälere.