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Dr. Christian Hansmann, Kompetenzzentrum Holz GmbH, c/o Universität für Bodenkultur, Universitäts- und Forschungszentrum Tulln (UFT) © Martin Heidelbauer

Laubholzpotenziale nutzen

Ein Artikel von Martin Heidelbauer | 30.10.2013 - 19:00
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Dr. Christian Hansmann, Kompetenzzentrum Holz GmbH, c/o Universität für Bodenkultur, Universitäts- und Forschungszentrum Tulln (UFT) © Martin Heidelbauer

Neue Nutzungspotenziale von Laubschwachholz in der Forst- und Holzwirtschaft wurden im Rahmen des Programms Fabrik für die Zukunft des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie untersucht. Derzeit geltende Sortiernormen sind vorrangig auf Laubholz starker Dimensionen optimiert. Schwächere Durchmesser werden a priori geringeren Qualitätsklassen zugeordnet. Daher interessierte uns, ob Schwachholz ähnliche technologische Eigenschaften wie konventionelle Stärkeklassen aufweist“, erläuterte Dr. Christian Hansmann, Kompetenzzentrum Holz Linz, Universität für Bodenkultur Wien und Universitäts- und Forschungszentrum Tulln. Zu den Projektpartnern zählten: Universität für Bodenkultur (Holzforschungs- sowie Waldbauinstitut), Kompetenzzentrum Holz, Timberfreaks Holztechnik, Fachverband der Holzindustrie Österreichs, DendroLight Holzwerkstoffe, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Forstverwaltung Grafenegg, Forstbetrieb Klosterneuburg und Österreichische Bundesforste (ÖBf).

Nutzung von 1 Mio. fm/J

In Niederösterreich beträgt der Laubholzanteil 37 % und es wird 1 Mio. fm/J Laubholz genutzt. Dies entspricht etwa einem Drittel der Gesamtnutzung österreichischer Laubholzressourcen. „Bei den Untersuchungen wurde ein extensives Vornutzungsszenario von 15 % Entnahme innerhalb von 20 Jahren unterstellt. „Auf Basis der Österreichischen Waldinventur 2002/06 ergibt sich dabei in Niederösterreich eine potenzielle Entnahmemenge in der 5. Altersklasse für Rotbuche von rund 86.000 Efm/J, Eiche von 26.000 Efm/J, Esche von 20.000 Efm/J und Ahorn von 10.000 Efm/J“, skizzierte Hansmann. Im Zuge der Erforschungen wurden 122 Laubholzstämme zur Verfügung gestellt. Die mittleren Brusthöhendurchmesser umfassten bei Buche 31 cm, Eiche 33 cm, Esche 28 cm und Ahorn 33 cm. Es wurden 20,5 fm Laubschwachholz im Holzverarbeitungsbetrieb Frey-Amon, Hetzmannsdorf, eingeschnitten. Daraus ergab sich eine Schnittholzmenge getrocknet von 10,6 m3. Dies entspricht einer Ausbeute von 52 %. Im Vergleich dazu beträgt die mittlere Ausbeute in der Laubholzindustrie 55 bis 60 %.
„Die niedrige Ausbeute für Buche mit 45 % und Eiche mit 41 % ist auf Rotkern bei Buche und einen großen Splintanteil bei Eiche zurückzuführen“, erklärte der Wissenschaftler. Außerdem wurden die Holzeigenschaften des Laubschwachholzes mit Normprüfungen und adaptierten Tests analysiert.

Vergleichbare Holzeigenschaften

„Es zeigte sich, dass alle untersuchten Hölzer keine Unterschiede im Trocknungsverhalten zu konventionellem Laubholz aufwiesen. Auch die Trocknungsqualität, gemessen an Oberflächenrissen, Längskrümmung, Schüsselung, Verdrehung und Verfärbung, ist vergleichbar. Zudem konnte die Bearbeitbarkeit bei fast allen Hölzern beziehungsweise Trocknungsführungen als ,sehr gut‘ und ,gut‘ beurteilt werden“, erklärte Hansmann. Überdies wies er darauf hin, dass Biege-, Druck-, Querdruck-, Querzug- und Klebefestigkeit, Härte nach Brinell, Bruchenergie, Quellen und Schwinden sowie Dichtwerte ausgezeichnet mit Literaturwerten korrelieren. Bei den untersuchten Einschnitttechnologien (Blockbandsäge, Gatter und Reduzierbandsäge) wurde festgestellt, dass eine kostendeckende Verarbeitung von Laubschwachholz nur mit Gatter und Trennbandsägelinie für Ahorn, Eiche und Esche möglich wäre. Eine profitable Verarbeitung von Buchenschwachholz sei bei den derzeitigen Marktpreisen nicht möglich.
„Konsens und Zusammenschluss innerhalb des Forst-Holz-Sektors wären für eine verstärkte stoffliche Nutzung von Laubschwachholz notwendig“, appellierte Hansmann.

Rückläufiges Eschentriebsterben

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Dr. Thomas Cech, BFW, Institut für Waldschutz © Martin Heidelbauer

„Aufgrund des trockenen Sommers und der verminderten Bodenfeuchte dürfte das Eschentriebsterben deutlich zurückgehen“, meinte Dr. Thomas Cech, Bundesforschungszentrum für Wald (BFW), Institut für Waldschutz. Das „Falsche weiße Stengelbecherchen“ ist ein sehr robuster, Kälte liebender Schlauchpilz, der die Krankheit verursacht. Seine Sporen keimen auf Eschenblättern oder Blattstielen. Das Myzel dringt in die Blattgewebe ein und bewirkt vorzeitigen Blattfall. 1992 wanderte der Pilz vom nördlichen Polen und Litauen nach Süden bis in die Mitte Italiens. In Österreich wurden 2005 erste Schadfälle gemeldet.
„Da auch einzelne Eschen von der Krankheit befallen werden, ist eine Infektion über die Luft denkbar“, analysierte Cech. In den Eschen-Naturverjüngungen der betroffenen Länder konnten genetische Resistenzen von 5 bis 10 % festgestellt werden. Dies sei zwar mittelfristig positiv, aber langfristig aufgrund eines möglichen eingeschränkten genetischen Gesamtpotenzials negativ zu beurteilen. Den Praktikern empfahl der Forstschutzexperte, bei gemischten Kulturen den Eschenanteil gering zu halten und Jungpflanzen sorgfältig auf Symptome zu kontrollieren. Die Frühjahrspflanzung sei zu präferieren. Die Auszeige müsse im Sommer bis spätestens Ende August erfolgen. Falls erforderlich, ist ein Wechsel zu anderen standortstauglichen Baumarten, wie Bergahorn, durchzuführen. Zudem ist auf Folgeschädlinge, wie Hallimasch und Eschenbastkäfer, zu achten.

Sachkundenachweis nötig

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Karl Schuster, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Forstabteilung © Martin Heidelbauer

„Für den Kauf von Pflanzenschutzmitteln, wie Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden und Wildschadensverhütungsmitteln, ist ab 2015 ein Sachkundenachweis erforderlich“, informierte Karl Schuster, Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Schon bisher war für die Verwendung derartiger chemischer Mittel eine entsprechende Sachkunde nötig. Als sachkundig gelten Forstfacharbeiter, Forstwirtschaftsmeister, Förster und Forstakademiker. Arbeiter ohne Fachausbildung, aber mit langjähriger Praxis können die Pflanzenschutz-Zulassungsbescheinigung noch bis 22. November bei der jeweiligen Bezirksbauernkammer beantragen. „Danach beziehungsweise ohne Praxis müssen Saisonkräfte einen Grundkurs besuchen. Auch Forstwarte, falls sie keine Forstfacharbeiterprüfung besitzen, haben diesen Kurs zu absolvieren“, erklärte Schuster.