Kommissionsvorsitzender Dr. Franz Jäger vom BMLFUW, BM Andrä Rupprechter und Dr. Michael Sachs bei der heutigen Pressekonferenz © Fuchs/BMLFUW
Nach dem vorgestellten Papier soll Rodung von Wald erst ab 0,3 ha bewilligungspflichtig sein (bisher 0,1 ha). Die Staatsprüfung für Forstakademiker nach mehrjähriger forstlicher Praxis soll entfallen. Die Fragen, ob nicht damit eine Entwaldung kleinststrukturierter Bauernwälder in baulicher Gunstlage oder ob eine Minderung forstlicher Expertise in Ämtern und Behörden einsetzen könnte, blieben freilich offen. „Unsere Standards in der Forstwirtschaft genießen international ein hohes Ansehen“, betonte etwa der Generalsekretär der Land & Forst Betriebe Österreich, Bernhard Budil. „Damit das so bleibt, sollte die Staatsprüfung im Sinne einer Verwaltungsreform weiterentwickelt und nicht abgeschafft werden“.