Klausner

Klausner erneut gescheitert

Ein Artikel von Günther Jauk | 28.02.2020 - 07:01

Ebenso wie bereits das Landgericht habe der Senat die streitgegenständlichen Holzlieferverträge als insgesamt unwirksam angesehen, weil sie gegen das EU-Beihilfenrecht verstießen, informiert das Oberlandesgericht Hamm. Demnach dürfen keine Verträge geschlossen werden, deren Bedingungen ein privater Investor nicht akzeptieren würde.

Konkret geht es um 54 Mio. €, die das Unternehmen als Schadenersatz durch das Land Nordrhein-Westfalen fordert. Zugesagte Lieferungen nach dem Sturmtief Kyrill im Jahr 2007 sollen nicht eingehalten worden sein.