Österreichs Landwirtschaftsministerin, Elisabeth Köstinger, will diese Verpflichtung schlagend werden lassen, wenn „durch eine gefahrendrohende Massenvermehrung von Forstschädlingen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung fraglich wird“. Waldbesitzer stoßen sich laut ihr daran, dass heimisches Schadholz im Wald bleibe, weil Sägewerke stattdessen noch günstigeres Schadholz importieren“. Namentlich wird immer wieder Tschechien erwähnt.
Der Österreichische Forstverein ergänzt: „In Zeiten zunehmender Wetterextremereignisse und des damit verbundenen massiven Schädlingsbefalls in Teilen Österreichs kann diese Verordnung in Notfallsituationen für eine dringend benötigte Entlastung sorgen. Schadholz muss nämlich sofort aus den Wäldern gebracht werden. Mangels ausreichender Erträge beziehungsweise Abnahme kann die vom Forstgesetz geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung dadurch erheblich gefährdet sein. Mit der Änderung hat man in Notfallsituationen ein Instrument, um diesem Mangel entgegenzuwirken.“
Die Abnahmeverpflichtung stellt laut Wirtschaftskammer Österreich aber „einen massiven Eingriff in die freie Marktwirtschaft“ dar. Dadurch würden die unternehmerische ,,Entscheidungsfreiheit“ und die Erwerbsfreiheit der Holz verarbeitenden Unternehmen massiv eingeschränkt. Dies verursache eine „schwerwiegende Belastung der internationalen Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der heimischen Holzverarbeitungsbetriebe“. WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) nennt den Entwurf laut orf.at „marktfern“, dieser stoße in der Wirtschaft auf „völliges Unverständnis“.
Für den Fachverband der Holzindustrie sei die in § 45 Abs 3 ForstG vorgesehene Lösung ebenfalls „der falsche Weg“. Gemeinsam mit Austropapier, Interessenvertretung der österreichischen Papierindustrie, erkennt man: „Der Gesetzesentwurf des § 45 Abs 3 ForstG greift massiv in die Grundrechte beziehungsweise Grundfreiheiten der Holz verarbeitenden Betriebe ein und belastet diese unverhältnismäßig schwer. Insbesondere geht die generische Verordnungsermächtigung zu weit: Ein de facto schrankenloses Ermessen des Verordnungsgebers betreffend die Ausgestaltung der Abnahmepflicht kann einen Grundrechtseingriff keinesfalls tragen.“
Beide ergänzen: „Die österreichischen Holz verarbeitenden Betriebe nehmen sehr wohl österreichisches Schadholz ab; diese Abnahme wurde in den vergangenen Jahren sogar kontinuierlich gesteigert. Der Bedarf ist österreichweit jedoch größer als das Inlandsangebot. Zudem unterliegen die Holzverfügbarkeit und Qualität in Österreich starken Schwankungen. Im Schnitt müssen daher 40% des Bedarfs importiert werden, um eine ausreichende Rohstoffversorgung für Österreich sicherzustellen.“ Außerdem würde es „bei einer reinen Abnahmeverpflichtung evident sein, dass die Waldeigentümer die Lieferbedingungen nach Belieben diktieren können“. Und abschließend: „Es obliegt daher dem nationalen Gesetzgeber, hier eine andere Lösung zu finden, die nicht derart massiv in die Grundrechte und Grundfreiheiten eingreift.“
Der Fachverband der Holzindustrie und Austropapier nennen gemeinsam Alternativen zur Abnahmeverpflichtung:
- Ausbau der Lagerplätze für Schadholz und/oder
- eine Stützung des Preises für das verkaufte Schadholz auf einen marktüblichen Preis und/oder
- Ankauf des Schadholzes durch den Bund.
Laut Wiener Zeitung stößt sich der Rechnungshof daran, dass die geplante gesetzliche Regelung „unbestimmte Gesetzesbegriffe“ verwende. Dies betreffe sowohl die Dauer der Zwangsmaßnahme („In Zeiten gefahrendrohender Massenvermehrung von Forstschädlingen“) als auch die Größe der Region, die letztlich festgelegt wird. In der Vergangenheit war vor allem das Waldviertel in Niederösterreich besonders von der Borkenkäferplage betroffen, darunter aber wiederum bestimmte Gebiete, etwa jene nahe der Thaya an der Grenze zu Tschechien.
Der Umweltdachverband bemängelt, dass „trotz dieser prekären Umstände die aktuelle Forstgesetz-Novelle nur eine Anpassung der Abnahmeregelung von heimischem Schadholz vorsieht, das künftig gegenüber billiger Importware von Holz verarbeitenden Betrieben bevorzugt abgenommen werden soll. In Summe wird statt eines zeitgemäßen Wurfs, der eine Antwort auf die zentralen Herausforderungen Klimakrise und Biodiversitätsverlust gibt, nur Kleinholz geraspelt.“
FHP-Obmann Rudolf Rosenstatter appelliert in einem Brief an die Ministerin, dass intern schon vieles gemacht werde, damit „ordnungspolitische Maßnahmen durch die selber getroffenen Ansätze künftig nicht in Kraft gesetzt werden müssen“.