Die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes halten das Absatzfondsgesetz fürunvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und daher für nichtig. Auf diesem Gesetz wurde 1969 der Absatzfonds zur Förderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft gegründet, der sich der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) bedient. Die Richter werteten die verpflichtende finanzielle Inanspruchnahme für Werbemaßnahmen für Produkte der Land- und Ernährungswirtschaft als Schmälerung der unternehmerischen Freiheit der zahlenden Betriebe.Für die ZMP bedeutet das zunächst das Aus nach nahezu 60 JahrenMarktberichterstattung. Wegen künftig fehlender Nachdrucke von ZMP-Informationenin Fach- und Tageszeitungen werde die Agrarbrancheerhebliche Informationsdefizite hinnehmen müssen, meldet die ZMP.„Wir leben in einem Informationszeitalter und unterbinden die wichtigste Grundlagealler Entscheidungen - die Information”, äußerte sich Ralf Goessler, Geschäftsführer der ZMP. „Bei gleichzeitigem Rückzug des Staates aus vielen Erhebungen und verstärktem Einsatz von EU- und Drittländern auf den Agrarmärkten geben wir den entscheidenden Vorsprung für die deutschen Unternehmer aus der Hand." Er erwarte eine baldige Interpretation zur Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichtes und eine entsprechende Neuausrichtung des SystemsAbsatzfonds.