Der Grund dafür liegt in der Halbierung der Schiedsgerichtsgebühren. Mit Jahreswechsel wurde die Klagegebühr von 5 % auf 2,5 % des Streitwertes herabgesetzt und die Verhandlungsgebühr von 2,5 % auf 1,25 % verringert. Zudem wurden Höchstbeträge eingezogen. Mithilfe dieser Maßnahmen soll das Schiedsgericht für Unternehmen wieder attraktiver werden. Laut dem Präsidenten des Schiedsrichterkollegiums, Alfred Vesely, sowie dem Sekretär des Börsenschiedsgerichtes, Dr. Erich Schwarzenbacher, sei die Vereinbarung des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse in der Holzbranche nach wie vor Standard – und das mit gutem Grund:
- Die Schiedsrichter kommen aus der Branche, wodurch sich die Parteien teure Sachverständige ersparen.
- Verfahren vor dem Börsenschiedsgericht sind in der Regel schneller als jene vor ordentlichen Gerichten.
- Schiedssprüche sind im Inland gleichermaßen vollstreckbar wie Gerichtsurteile, und im Ausland besteht aufgrund internationaler Abkommen sogar eine weiter reichende Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen im Verhältnis zu Gerichtsurteilen.
- Den Schiedsrichtern stehen rechtskundige Sekretäre zur Seite, die auch den Parteien auf Anfrage allgemeine Rechtsauskünfte erteilen.
Die von der Wiener Börse empfohlene Schiedsklausel lautet: „Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Geschäft vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes der Wiener Warenbörse, das die Österreichischen Holzhandelsusancen und das österreichische Recht anzuwenden hat.“