Update 27. Oktober 2025
Die Kommission habe umfangreiche Änderungen vorgelegt, ohne ausreichend Zeit für deren Analyse und Diskussion zu lassen. Angesichts des derzeitigen Stichtags 30. Dezember 2025 sei es unrealistisch, dass Unternehmen innerhalb weniger Wochen vor Inkrafttreten erneut ihre Systeme anpassen und neue Anforderungen erfüllen können. Große nachgelagerte Industrien hätten bereits erhebliche Investitionen in IT-Strukturen wie die TRACES-Plattform getätigt, während kleinere Betriebe künftig mit einer Vielzahl zusätzlicher DDS-Referenznummern konfrontiert würden. Dadurch drohten Umsetzungsprobleme entlang der gesamten Lieferkette.
Zudem spiegle der Vorschlag nicht die Realität integrierter Wertschöpfungsketten wider. Da große und kleine Unternehmen eng verflochten seien, führe die geplante Staffelung der Anwendungstermine faktisch dazu, dass alle Akteure gleichzeitig zur Einhaltung gezwungen würden. Das unterlaufe den beabsichtigten Entlastungseffekt für kleine und mittlere Betriebe.
Die Unterzeichner sehen in der aktuellen Ausgestaltung der EUDR einen gravierenden Mangel an rechtlicher Klarheit und Planungssicherheit. Diese seien jedoch grundlegende Voraussetzungen für wettbewerbsfähiges Wirtschaften und Investitionen in der EU. Eine Aussetzung der Fristen solle daher genutzt werden, um die Folgen der Verordnung vollständig zu bewerten, Vereinfachungen zu prüfen und praktikable Lösungen zu erarbeiten – ohne das zentrale Umweltziel der Entwaldungsbekämpfung infrage zu stellen.
Zu den 20 Unterzeichnern zählten unter anderem Verbände wie die CEI-Bois (European Confederation of Woodworking Industries), die EOS (European Organisation of the Sawmill Industry, die ETTF (European Timber Trade Federation), die EPF (Europaen Panel Federation), die FEFPEB (European Federation of Wooden Pallet and Packaging Manufacturers) oder die FEP (European Parquet Federation).
Update 21. Oktober 2025
Die Europäische Kommission stellte gestern weitere Schritte zur Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vor. Die EUDR soll für die meisten Unternehmen – entgegen einer ursprünglichen Ankündigung von Umweltkommissarin Roswall – doch nicht mehr verschoben werden. Dafür seien einige Erleichterungen vorgesehen. Österreichs Holzindustrie sieht die Absichten der Kommission dennoch kritisch.
Dr. Erlfried Taurer, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs, erklärt: „Die Pläne der Kommission greifen zwar einige unserer Vorschläge zur Vereinfachung der EUDR auf. Dennoch benötigen wir eine längere Frist für die Anwendung der Verordnung. Die meisten Mitgliedsstaaten haben weder Umsetzungsgesetze verabschiedet noch Vollzugsbehörden benannt. Zudem hat die Kommission selbst Probleme im IT-System eingeräumt. Unter diesen Bedingungen ist eine erneute Verschiebung um mindestens zwölf Monate für alle Unternehmen unverzichtbar. Außerdem müssen die von der Kommission nun vorgestellten Vorschläge auch in den Unternehmen und Mitgliedsstaaten vorbereitet werden.“
Die Kommission schlägt unter anderem vor, dass Holzverarbeiter als nachgelagerte Marktteilnehmer keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben müssen. Taurer betont: „Die Branche unterstützt das Ziel der EUDR, die weltweite Entwaldung zu bremsen und zu beenden. Aber es ist unnötig, die gesamte Wirtschaft mit der EUDR zu drangsalieren. Wichtig ist, dass die gesamte Wertschöpfungskette Holz wettbewerbsfähig bleibt und nicht durch unterschiedliche Anforderungen geschwächt wird. Daher appelliere ich an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, in Sachen EUDR hartnäckig zu bleiben und weitere Erleichterungen für die Holzwirtschaft sicherzustellen. Unsere Unternehmen brauchen Entlastungen, sinnvolle Rahmenbedingungen und Rechtssicherheit.“
Die Vorschläge der Kommission müssen noch vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden.
Die Land&Forst Betriebe Österreich (LFBÖ) üben ebenfalls massive Kritik an der am 21. Oktober 2025 von der EU-Kommission vorgestellten Überarbeitung der EUDR. Die vielfach geäußerten Probleme der Praxis wurden auch im neuen Vorschlag ignoriert. Die präsentierten Vereinfachungen entpuppen sich bei Begutachtung der Details als Mogelpackung ohne tatsächliche Vereinfachung für die Marktteilnehmer, heißt es. Bei näherer Betrachtung des Vorschlags insbesondere der Anhänge, zeige sich, dass sich am Status Quo de facto wenig ändert. Ganz im Gegenteil, die versprochene Verschiebung um ein Jahr hält nicht. Für Waldbesitzer bleiben die gleichen Verpflichtungen, ebenso die Problematik Abermillionen Referenznummern in den Lieferketten. „Der EUDR-Vorschlag ist ein Paradebeispiel dafür, wie weit die Europäische Kommission inzwischen von der Realität der Betriebe entfernt ist“, betont LFBÖ-Präsident Konrad Mylius. „Die Probleme der Praxis wurden nicht richtig erkannt und der vorliegende Vorschlag gefährdet nach wie vor funktionierende, nachhaltige Lieferketten und Arbeitsplätze, ohne dem Klimaschutz tatsächlich zu dienen.“
Für Primärproduzenten bleibt der Aufwand für die EUDR de facto derselbe. Auch Klein- und Kleinstunternehmen werden durch den Änderungsvorschlag nicht entlastet und müssen weiterhin die volle Sorgfaltspflicht erfüllen, Kontaktdaten, Geodaten ihrer Produktionsflächen, sowie jährliche Mengen preisgeben und Eingaben im EU-Informationssystem tätigen, informierten die LFBÖ in einer Aussendung. Damit bleibt die technische Hürde durch die verpflichtende Registrierung im EU-Informationssystem und Weitergabe der Identifikationsnummer unverändert. Die Veröffentlichung sensibler betrieblicher Informationen ist damit ebenfalls weiterhin ein problematischer Aspekt.
Bestehen bleibt auch das Sammeln und Weitergeben von immensen Mengen an Referenz- beziehungsweise Identifikationsnummern für die nachgelagerten Marktteilnehmer, die damit unverändert hoher bürokratischer Aufwand trifft. Datenmengen, die eigentlich unter anderem Auslöser für die angekündigte Überarbeitung sind.
Darüber hinaus wird die verschobene Umsetzungsfrist für kleinere Marktteilnehmer bis Ende 2026 in der Praxis kaum bei den Betroffenen ankommen, da mittlere und große Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette mit Ende 2025 bereits Referenznummern und Identifikationsnummern sammeln und weitergeben müssen. Diese werden von den vermeintlich ausgenommenen Marktteilnehmern in der Zulieferkette eingefordert.
„Die Hoffnung liegt nun beim Parlament und beim Rat, diese Scheinvereinfachung nicht zu akzeptieren“, betont Mylius. „Wir fordern die versprochene Verschiebung für alle Marktteilnehmer zu halten, überbordende Informationspflichten durch verhältnismäßige Dokumentationspflichten zu ersetzen und damit endlich die notwendige Rechtssicherheit für die heimische Wirtschaft zu schaffen.“
WWF Deutschland kommentiert dazu: „Mit dem heutigen Vorschlag hat die Europäische Kommission dem Waldschutz einen regelrechten Kinnhaken verpasst. Was als Bürokratieabbau präsentiert wird, droht die Waldschutzverordnung in ihrem Kern zu schwächen. Bereits bei der Vorgängerregelung, der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), haben ähnliche Ausnahmen dazu geführt, dass der Markt mit Raubholz überschwemmt wurde.“
23. September 2025
Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) ein IT-System erfordert, das sämtliche Transaktionen der betroffenen Produkte abwickeln kann. Neue Prognosen zeigen, dass die erwartete Systembelastung sehr hoch sein wird und daher erhebliche Verzögerungen oder Ausfälle drohen. Ohne ein funktionsfähiges IT-System könnten sich Unternehmen nicht registrieren, ihre Sorgfaltspflichterklärungen nicht einreichen und die erforderlichen Informationen für Zollzwecke nicht bereitstellen. Dies würde die Ziele der EUDR gefährden.