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Archivbild © Martina Nöstler

IG Holzkraft

Es besteht Handlungsbedarf

Ein Artikel von Fabian Pöschel | 27.06.2018 - 11:56

Eine Übergangsregelung vor Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes ist dringend notwendig.


Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft
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Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG-Holzkraft © IG Holzkraft

Im Holzkurier-Gespräch erläutert Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft IG Holzkraft, warum die Politik nun gefordert ist zu reagieren. 

In der Abwicklungsstelle für Ökostrom (OeMAG) waren 2017 134 Biomasse-KWK mit einer Engpassleistung von 311,5 MW registriert. Die Anlagen produzieren pro Jahr planbar und kontinuierlich 2 Mrd. kWh Ökostrom, was übertragen dem Bedarf von 600.000 Haushalten entspricht. Die durchschnittliche Vergütung liegt bei 13,16 ct/kWh. Zusammen können die 134 Anlagen 4,5 Mrd. kWh erneuerbare Wärme produzieren, was 20% der Fernwärmeproduktion in Österreich entspricht. Ein Heizöl-Äquivalent von 450 Mio. l wird durch die Anlagen substituiert. Holzkraftwerke sparen so jährlich rund 3,2 Mio. t CO2 ein.

Die Anlagenbestands-Entwicklung

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Die Entwicklung des Anlagenbestandes und deren Engpassleistung, mit möglicher Prognose bis 2020 © IG Holzkraft

2002 beschloss die Regierung, in Form des Ökostromgesetzes erneuerbare Energien zu fördern. Im Zuge dessen wurden unter anderem Einspeisetarife für Biomasse-KWK festgesetzt. Durch die gesetzliche Neuerung angekurbelt, kam es zu einem großen Anstieg von Biomasse-Kraftwerken. Von 2003 bis 2007 stieg die Anzahl der neu errichteten Anlagen von unter 20 auf knapp 140 an und hält sich seitdem nahezu stabil. Im damaligen Gesetz wurde die Erstförderung auf 13 Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt. Zusätzlich war ein Nachfolgetarif für sieben Jahre vorgesehen. 

Während neue Anlagen durch entsprechende Novellierungen und Verordnungen weiter gefördert werden, fällt eine solche für die bestehenden Anlagen nach der Tariflaufzeit meist weg. Da die Kontingente zu niedrig sind, bekommen nur wenige Anlagen die vorgesehenen Nachfolgetarife. Eine Neuauflage des Energiegesetzes ist erst für 2020 geplant, daher entsteht eine Lücke von zwei Jahren, in der viele Biomasse-KWK-Anlagen vor großen finanziellen Problemen stehen, was schon zu ersten Stilllegungen von Anlagen geführt hat.

Der Ausblick

Aufgrund dieser Ausgangssituation erhob die IG Holzkraft Daten, welche die Situation der Bestands-Anlagen widerspiegeln. 

Die IG Holzkraft geht davon aus, dass rund 60% der bisher erreichten Engpassleistung (181 MW) in den Jahren 2018 und 2019 verloren gehen. Dies würde ferner bedeuten, dass das neue Energiegesetz für rund 50 Anlagen (40% des Bestandes mit 60% der Einspeiseleistung) zu spät kommt. 

Kirchmeier fordert, wie viele andere aus der Branche, ein schnelles Handeln der Politik: „Um die voll funktionsfähigen Bestands-Biomasse-KWK nicht zu Industrieruinen verkommen zu lassen, besteht akuter Handlungsbedarf. Holzkraftwerke sichern regionale Wertschöpfung und zahlreiche Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Sie leisten einen hohen Beitrag zum Klimaschutz und zur Waldgesundheit, etwa durch Verwertung von Käferholz. Eine Umsetzung der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung ist ohne Holzkraftwerke undenkbar.“

IG Holzkraft

  • Gründung: 2010
  • Standort: Wien
  • Ziele: Sicherung von wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungensowie Effizienzsteigerung und Optimierung von Biomasse-KWK