Deutschland

DEPV kritisiert Umweltbundesamt

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Holzkurier.com bearbeitet) | 23.02.2022 - 16:38
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8,2% der Feinstaubemissionen (PM 10) in Deutschland werden von Holzfeuerungen erzeugt, davon sind 6,5% Scheitholzfeuerungen © UBA / Holzkurier

Die Äußerungen des Umweltbundesamtes über die Feinstaubemissionen sind aus Sicht des DEPV nicht nur mit Blick auf die Klimaschutzbemühungen des Bundes kontraproduktiv. „Diese sind auch aus emissionstechnischer Sicht undifferenziert und werden dem Entwicklungsfortschritt moderner Pelletfeuerungen nicht gerecht“, wie DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt-Menig betont. Pelletsheizungen und Pelletskaminöfen würden heute gerade einmal 0,3% der bundesweiten Feinstaubbelastung (PM10; UBA 2020, DBFZ 2014) ausmachen.

Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen sind heute so sauber wie noch nie. So werden die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m3 Abluft vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus sind in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m3 Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordere gar eine Emission von unter 0,0025 g/m3, wofür heute alle Hersteller von Pelletskesseln im DEPV entsprechende Modelle anböten, so der Verband.