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Familienunternehmen Polytechnik mit Sitz in Weissenbach © Polytechnik

Polytechnik

Polytechnik: Sanierungsplan wurde angenommen

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Holzkurier.com bearbeitet) | 27.04.2022 - 09:00

Update 27. April

Am 26. April haben die Gläubiger an der beim Landesgericht Wiener Neustadt abgehaltenen Sanierungsplantagsatzung dem Sanierungsplan mit überwältigender Mehrheit zugestimmt, berichtet der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870). 

Die Quote beträgt, wie bereits im Vorfeld angekündigt, 20%, wobei eine Teilquote von 2,5% bis 27. Mai bei der Masseverwalterin zu erlegen ist. Weitere 2,5% sind binnen 6 Monaten, 7,5% nach 16 Monaten und 7,5 % nach 24 Monaten, jeweils gerechnet ab Annahme des Sanierungsplans, fällig. Bei vollständiger Erfüllung des Sanierungsplans wären die Altschulden laut KSV1870 Ende April 2024 getilgt.

Mit Passiva von 77 Mio. € handelt es sich um das bislang größte österreichische Insolvenzverfahren des heurigen Jahres. Rund 370 Gläubiger und 108 Dienstnehmer haben ihre Forderungen zu diesem Verfahren angemeldet.

Update 29. März

Im Zuge der Prüfungs- und Berichtstagsatzung am 29. März informierte die Insolvenzverwalterin, Maria-Christina Nau, dass es dank einer Mittelzufuhr durch einen Investor möglich war, den Fortbetrieb des Spezialisten für Biomasseenergieanlagen Polytechnik seit der Insolvenzeröffnung am 31. Januar zu finanzieren. Ein Teil der rund 40 anhängigen Projekte kann dank des Investors und der Kooperationsbereitschaft der Vertragspartner mit 101 Mitarbeitern fortgeführt werden.

346 Gläubiger und 108 Dienstnehmer haben laut Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ihre Ansprüche zum Verfahren geltend gemacht. Das Gesamtvolumen der angemeldeten Forderungen beträgt 66,7 Mio. €, wovon bislang 51,8 Mio. € von der Masseverwalterin anerkannt wurden. Den Gläubigern wird eine Quote von 20% angeboten. Der KSV1870 spricht in diesem Zusammenhang von dem bislang größten österreichischen Insolvenzverfahren des laufenden Jahres. 

Die Entscheidung über den Sanierungsplan liegt in der beim Landesgericht Wiener Neustadt für 26. April anberaumten Sanierungsplantagsatzung bei den Gläubigern. "Wir werden dann eine Empfehlung zur Annahme eines Sanierungsplans geben können, wenn dieser der Vermögenslage und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens entspricht“, informiert Insolvenzexperte Alexander Klikovits vom KSV1870 und meint weiter: „Der Sanierungsplan ist ein taugliches Instrument, eine nachhaltige Unternehmenssanierung auf den Weg zu bringen, doch müssen die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt werden, indem ein angemessener und voraussichtlich auch erfüllbarer Sanierungsplan angeboten wird. Immerhin werden die Gläubiger ja ersucht, auf einen Großteil ihrer Forderungen zu verzichten.“