Deutschland

Baustandards sollen vereinfacht werden

Ein Artikel von Philipp Matzku (für holzkurier.com bearbeitet) | 30.07.2024 - 08:33

Das Bundesjustizministerium hat am 29. Juli einen Entwurf (das sogenannte Gebäudetyp-E-Gesetz) für eine Reform des Bauvertragsrechts vorgelegt, wobei E für einfaches und innovatives Bauen stehen soll. 10% der Herstellungskosten will man so einsparen. Abstriche bei der Sicherheit sollen aber nicht gemacht werden.

Die an Bauprojekten Beteiligten sollen ferner die Möglichkeit erhalten, einvernehmlich von technischen Normen, den sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“, abzuweichen. Es gehe um die Reduzierung von Komfortstandards und nicht um die Reduzierung der Sicherheit, betont Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. So sei es nicht notwendig, „jede einzelne DIN-Norm“ einzuhalten, beispielsweise die Anzahl der Steckdosen pro Zimmer oder die Menge an Heizkörpern im Bad. In Zukunft seien diese Komfortstandards nur noch zu beachten, wenn sie vertraglich ausdrücklich verlangt würden.