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Auf der Holz-Handwerk in Nürnberg/DE werden die Funkenlöschanlage von GreCon vorgestellt © GreCon

Funkenlösch-Anlagen nach ATEX

Ein Artikel von Administrator | 18.03.2004 - 10:30
Funkenlöschanlagen von GreCon, Alfeld/DE, lassen sich problemlos in Staub-Ex-Zonen nach ATEX einsetzen. In der EU gibt es 2 Richtlinien: ATEX 95 für die Hersteller von Geräten, die in explosiver Atmosphäre eingesetzt werden sollen, und ATEX 137 für die Betreiber von Anlagen.
Jeder Betreiber muss schon heute für neue Anlagen, und ab 1. Jänner 2006 auch für bestehende Anlagen, ein Explosionsschutz-Dokument erstellen. Hier wird unter anderem die Einteilung in verschiedenen Staub-Ex-Zonen festgelegt. Trägt ein elektrisches Gerät die Kategorie-Bezeichnung 1 oder 2, ein nicht elektrisches Gerät die 1 oder handelt es sich um eine Schutzmaßnahme wie Ex-Unterdrückung, wird eine EG-Baumuster-Prüfbescheinigung nötig. Die Prüfungen werden durch in Brüssel/BE bei der EU akkreditierte Institute durchgeführt.
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Auf der Holz-Handwerk in Nürnberg/DE werden die Funkenlöschanlage von GreCon vorgestellt © GreCon

GreCon-Funkenmelder und Löschautomatiken sowie das entsprechende Zubehör sind mit der nötigen Kategoriebezeichnung 1, 2 oder 3 verfügbar. Die Prüfbescheinigungen einer benannten Stelle liegen vor. Der Einsatz dieser vorbeugenden Schutzmaßnahmen mit der Funkenlöschanlage ist also auch unter den ATEX-Bestimmungen in Staub-Ex-Zonen möglich.
Wichtig ist für den Betreiber, auf die Vorlage der Prüfbescheinigung von der benannten Stelle zu bestehen, um so die Sicherheit zu erhalten, Geräte ohne eigene Zündquelle in den sensiblen Staub-Ex-Zonen eingesetzt zu haben. Die ATEX 137 weist dem Betreiber die Verantwortung zu, er muss gegebenenfalls im Schadensfall nachweisen, alle Vorschriften richtig umgesetzt zu haben.