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Dachlatten Symbolbild © Lorenz Pfungen

Deutschland/Österreich

CE-Dachlatten

Ein Artikel von Holzkurier-Redaktion | 06.10.2021 - 15:46
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Lars Schmidt, Geschäftsführer DeSH © DeSH

Lars Schmidt, Geschäftsführer DeSH

„Wir bekommen vermehrt Nachfragen von Herstellern und natürlich auch vom Holzhandel, da immer wieder gefälschte Dachlatten mit CE-Kennzeichnung im Markt angeboten werden, die den normativen Anforderungen nicht entsprechen. Daher unterstützen wir durch entsprechende Informationen und Aufklärung, um Sicherheit bei der Auswahl von korrekten Produkten zu geben. Denn die gefälschte Ware ist sehr nachteilig für unsere Hersteller im Wettbewerb, die durch eine entsprechende Sortierung der Dachlatten und eine fortlaufende Produktionskontrolle einen erhöhten Produktionsaufwand haben. Vor allem geht es aber um die Sicherheit der Handwerker auf dem Dach. Wir stehen daher dafür, dass unsere Hersteller die Vorgaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft einhalten, die in der gemeinsamen Verbändevereinbarung niedergeschrieben sind.“

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Frank Ellerbrock, Produktionsmanagement Holz, DEG Dach-Fassade-Holz eG

Frank Ellerbrock, Produktionsmanagement Holz, DEG Dach-Fassade-Holz eG

„Der deutsche und österreichische Markt wurden in den vergangenen Monaten von unseriösen Angeboten über angebliche CE- Dachlatten überschwemmt. Hier handelte es sich überwiegend um Produktionen aus Osteuropa und Nicht-EU-Staaten. Diese Latten entsprachen nicht der Sortierqualität, waren ungestempelt und zum Teil auch nicht mit roter Farbe markiert. Unzulässige Äste bei diesen Latten bringen ein hohes Risiko für unsere Verarbeiter mit.

Wir von der DEG haben uns auf die Fahnen geschrieben, gegen diesen offensichtlichen Betrug vorzugehen. Wir haben Anbieter kontaktiert und um die Zusendung von ihrem gültigen und anerkannten CE-Zertifikat gebeten. Es wurden uns allgemeine DIN–Bestimmungen, allgemeine Prüfberichte oder sogar ein FSC-Zertifikat gemailt. Nach weiteren Rückfragen wurde uns mitgeteilt, dass die Zertifizierung kurz bevorstehe. Es ist wichtig, dass wir unsere Handwerker vor solchen Machenschaften schützen.“

Andreas Hauf, Vorstand Zedach

„Als Partner des Dachhandwerks setzen unsere Genossenschaften auf Qualität und die vorschriftsmäßige Verwendung der Baustoffe. Mit Sorge haben wir die günstigen Angebote mit unzulässigen Dachlatten beobachtet.

Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Dachdecker- und Zimmererbetriebe vor solchen Betrügern schützen, und es ist empfehlenswert, dass auch die Verbände und Fachpresse umfangreich zur CE-Zertifizierung aufklären.

Wir von der Zedach sensibilisieren den Markt über hauseigene Medien. Unsere Genossenschaften haben über den Holzbrief unsere Mitglieds- und Verarbeitungsbetriebe umfangreich zur Kennzeichnung und zu den Bestimmungen von CE-Dachlatten informiert.“

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Florian Zeller, Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz)

Florian Zeller, Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz)

„Die schwierige Beschaffungssituation im 1. Halbjahr hat dazu geführt, dass Einkaufspreise in vorher ungekannte Höhen gestiegen sind. Der hohe Bedarf lockte neue Unternehmen an, die gesuchten Waren anzubieten. Das ist zunächst eine normale Reaktion des Marktes und grundsätzlich zu begrüßen.

Gerade im Bereich der CE-Dachlatten sprechen wir aber in Deutschland über ein Produkt, das über die Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung hinausgeht und weitere Anforderungen, insbesondere seitens der Berufsgenossenschaft, stellt – diese müssen von allen Marktteilnehmern entsprechend eingehalten werden.

Die Anforderungen für den deutschen Markt wurden 2016 in der „Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen“ der DGUV zusammengefasst und von den betreffenden Verbänden mitgetragen.

Diese Vereinbarung wird zzt. in wenigen Details überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Sie hat sich auf dem Markt bewährt und dient als Grundlage für die korrekte Deklaration von CE-Dachlatten.“

Christian Anders, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

„CE-Dachlatten sollten die einzige Wahl für den Dachdecker sein. Sie bieten Sicherheit für den Unternehmer, da sie als Arbeitsplatz gelten (siehe DGUV I 201-054) und somit umfangreiche und kostspielige Arbeitsschutzmaßnahmen überflüssig machen.

Weiterhin liegen nur für CE-Dachlatten Festigkeitswerte vor, die einen Einsatz als Unterlage für Dachdeckungen ermöglichen.“

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Rainer Handl, Fachverband Holzindustrie Österreich © Fachverband Holzindustrie

Rainer Handl, Fachverband Holzindustrie Österreichs

„Prinzipiell kann jedes offizielle Unternehmen in Europa (eine) CE-gekennzeichnete Dachlatten in Verkehr bringen, wenn sie sich an alle relevanten Vorschriften hält und die Konformität von einer notifizierten Stelle bestätigt werden kann.

Betriebe müssen diesen Standard gemäß der Bauprodukteverordnung anwenden und dokumentieren in einem jährlichen Audit, dass sie das Zertifikat der CE-Konformität inklusive der Zusatzanforderungen der Verbändevereinbarung zu Recht führen.

Gegenüber der notifizierten Stelle muss der Zusammenhang zwischen Sortierklasse und den deklarierten mechanischen Eigenschaften bewiesen werden, üblicherweise mit einem anerkannten Klassifizierungsbericht. Ein approbierte Klassifizierungsbericht muss bei einer Überprüfung durch die zuständige Behörde vorgelegt werden können. Der bereits erwähnte Bericht der TU München für die CE-konforme Festigkeitszuordnung liegt im Fachverband der Holzindustrie Österreichs auf. Dieser steht den österreichischen Mitgliedern des Fachverbandes zur Verfügung. Dies war vor Jahren ein richtungsweisendes Gemeinschaftsprojekt zwischen den deutschen und österreichischen Verbänden.

In Deutschland muss man sich im Zweifel an die deutsche Produktinformationsstelle wenden. Das DIBt und die deutsche Marktüberwachung haben schon bewiesen, dass CE-Kennzeichnungen bei Bauprodukten teils sehr genau überprüft werden. Die Echtheit der Berichte und Zertifikate können die Behörden eindeutig feststellen.

Das gilt jedenfalls zum Zeitpunkt des erstmaligen „Inverkehrbringens“ im EU-Wirtschaftsraums. Zusätzlich muss jeder Händler gemäß der EUTR („European Timber Regulation“ der EU) die Herkunft kennen bzw. den Vorlieferanten nennen können – somit lückenlos.“

CE-Dachlatten

Dachlatten sind Bauprodukte, die den Anforderungen der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) sowie der Technischen Baubestimmungen unterliegen. Als Bauschnittholz mit tragender Funktion müssen sie nach DIN EN 14081-1 mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein.

2016 wurde seitens der beteiligten Verbände eine klare Regelung für Dachlatten getroffen und in der sog. Verbände-Vereinbarung geklärt, wie die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung und die Sicherheit auf der Baustelle für den Dachdecker in Einklang gebracht werden können. Neben diesen nach DIN 4074-1 meist S10-sortierten Dachlatten sind zwischenzeitlich auch maschinell sortierte Dachlatten auf dem Markt erhältlich.

Die wichtigsten Hinweise zu CE-Dachlatten:

  • Trage- und Konterlatten CE-zertifiziert
  • Festigkeitssortierung:
    − visuell nach DIN 4074-1 Sortierklasse S10,
    − maschinell nach DIN EN 14081-1, Festigkeitsklasse nach DIN EN 338, Querschnitt 30 x 50 mm C27M, Querschnitt 40 x 60 mm C24M, trocken sortiert
  • stirnseitige Rotfärbung
  • CE-Stempel zur Kennzeichnung von tragenden Dachlatten
  • Stempelung von mindestens einer Latte pro Bund

Um Dachlatten mit dem für tragend eingesetztes Bauschnittholz nach EN 14081-1 geforderten CE Zeichen versehen zu können, hat die Deutsche Säge- und Holzindustrie (DeSH) an der TU München einen Prüfbericht erstellen lassen. Dieser Bericht findet nur Gültigkeit für Dachlatten, die aus Rundholz deutscher und österreichischer Herkunft der Holzarten Fichte und Tanne hergestellt sind.