DEUTSCHLAND/EUROPA    

Importe aus Russland und Belarus nicht EUTR-konform

Ein Artikel von Martina Nöstler (für holzkurier.com bearbeitet) | 09.06.2022 - 08:07

In der Sitzung der EUTR Expert Group (EG) am 29. April stellten die europäischen EUTR-Behörden ihre gemeinsamen Standpunkte für Importe aus Russland und Belarus dar. Die EG verfolge damit eine strengere Linie, als es die geltenden Sanktionsregelungen für die beiden Länder vorsehen, informiert der GD Holz. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) folgt den Inhalten der EG-Sitzung und hat diese Positionen auch auf der Webseite veröffentlicht. Zu Russland und Belarus vermeldet die EG Folgendes:

„Unter den gegenwärtigen Umständen ist es für Marktteilnehmer, die Holz oder Holzerzeugnisse aus Weißrussland und der Russischen Föderation beziehen, unmöglich, eine vollständige Risikobewertung durchzuführen und das nicht zu vernachlässigende Risiko, illegal geschlagenes Holz zu erwerben, wirksam zu mindern. Nach der vorherrschenden Meinung mehrerer zuständiger EUTR-Behörden können Marktteilnehmer unter den gegenwärtigen Umständen nicht vollständig auf ausreichende und überprüfbare Informationen zugreifen. Dies ist – unter anderem – auf das Fehlen von Verifizierungssystemen Dritter, die in den Wäldern tätig sind, und auf die in Artikel 12 Absatz 1 EUTR vorgesehene interinstitutionelle Zusammenarbeit mit der nationalen Verwaltung zurückzuführen. Insbesondere die Aussetzung von Überprüfungssystemen Dritter als eines der wichtigsten Instrumente zur Risikominderung der Illegalität von aus der Russischen Föderation eingeführtem illegal geschlagenem Holz scheint das wesentliche Hindernis zu sein. Daher müssen Marktteilnehmer davon absehen, das gesamte in der Russischen Föderation und Weißrussland geerntete Holz und die daraus gewonnenen Holzprodukte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen.“

Somit wäre die Erfüllung von Altverträgen, die gemäß Sanktionsregime noch temporär erlaubt ist (russische Ware bis 10. Juli 2022; Ware aus Belarus endete am 4. Juni), nicht mehr EUTR-konform möglich. Laut jüngster Information der BLE gilt diese Einschätzung seit dem Veröffentlichungsdatum des Protokolls der EG (6. Mai 2022).

Es ist aktuell weiter unklar, ob russisches Holz, das in Drittländern weiterverarbeitet wird, unter die Sanktionen fällt oder nicht. Auch nach mehrmaliger Nachfrage habe der GD Holz noch keine Antwort hierzu vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten, heißt es. Eine zeitliche Prognose sei aufgrund der Flut von Anfragen derzeit nicht möglich. Auch ein inzwischen kontaktierter Fachanwalt konnte keine Aussage dazu treffen. Der GD Holz sei weiter aktiv auf der Suche nach Antworten.