Mocopinus wird im Rahmen des Verfahrens an allen Standorten unter der Aufsicht des gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Georg Jakob Stemshorn von der Kanzlei Pluta fortgeführt. Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ist voll handlungsfähig und gestaltet den Sanierungsprozess aktiv.
Kundenaufträge, Lieferbeziehungen und Serviceleistungen werden im Rahmen des Verfahrens fortgeführt. Um die Löhne und Gehälter kurzfristig zu sichern, wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Diese umfasst die Lohn- und Gehaltszahlungen für die kommenden Monate.
Zur Unterstützung der Geschäftsführung in der Eigenverwaltung wurde Rechtsanwalt Stephan Strumpf von der Kanzlei Finkenhof als Generalhandlungsbevollmächtigter bestellt.
Ziel der Eigenverwaltung ist es, Mocopinus in einem geordneten gerichtlichen Rahmen wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Parallel dazu wird ein strukturierter Prozess zur Refinanzierung und zur Entwicklung strategischer Optionen umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Prüfung einer Investorenlösung. Gespräche mit bestehenden und potenziellen Investoren laufen bereits.
Hintergrund der Entscheidung ist ein Marktumfeld, das sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Die stark rückläufige Bauaktivität und deutlich gesunkene Wohnbaugenehmigungen haben den Absatz insbesondere von Fassaden- und dekorativen Holzprodukten gebremst. Gleichzeitig hat der Wegfall der bislang zentral eingesetzten sibirischen Lärche infolge des Ukrainekriegs das Geschäft erschwert und die wirtschaftliche Basis belastet.
Zudem ist der Refinanzierungsdruck auf das Unternehmen in einem Umfeld deutlich gestiegener Zinsen und anspruchsvoller Kreditbedingungen gestiegen.