EUROPÄISCHE UNION

EUDR: Vorsicht für das Holzhandwerk geboten

Ein Artikel von Birgit Fingerlos (für holzkurier.com bearbeitet) | 22.04.2025 - 08:37

Künftig müssen auch Holzhandelsunternehmen, die selbst gar kein Holz in die EU einführen, mit zusätzlichen Anforderungen rechnen. Handwerksbetriebe könnten als Händler gelten, wenn sie Holzprodukte, wie Böden, kaufen und beim Kunden verlegen. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) hat dem deutschen Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) diese Situation geschildert. Das BMEL sieht für solche Fälle jedoch keine EUDR-Pflichten, da das Produkt beim Einbau dem Markt entzogen werde. Diese Einschätzung ist bisher nicht offiziell von der EU bestätigt worden, weshalb Vorsicht geboten ist. Handwerksbetriebe, die Holzprodukte weiterverkaufen, gelten hingegen als Marktteilnehmer mit umfassenderen Pflichten.