Voraussetzungen waren, dass die Hackschnitzel unter die Zolltarifnummer 4401 fallen, eine bestimmte Art und Aufmachung bei der Abgabe und beim Verkauf vorweisen, einen im Voraus festgelegten „Trocknungsgrad“ (>25 %) einhalten sowie zum Heizen öffentlicher oder privater Räumlichkeiten bestimmt sind. Mit der Rücknahme der geplanten Neuregelung gilt jetzt wieder grundsätzlich der Steuersatz von 7% für Hackschnitzel. Ausnahme sind Hackschnitzel für die nicht-energetische Verwendung. Von den Verbänden war die nun zurückgenommene Neuregelung wegen des hohen Bürokratieaufwands und der kurzfristigen Einführung kritisiert worden.