Die eingeführten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 21,3 und 36,1% und werden mindestens für die nächsten fünf Jahre gelten. Sie folgen einem Antrag, den die FEP im Namen großer Produzenten aus den meisten EU-Mitgliedsstaaten gestellt hatte. Die Einführung von Zöllen ist ein notwendiger Schritt, um die Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt anzugleichen: Chinesische Parketteinfuhren werden zu unangemessen niedrigen Preisen angeboten, die nur aufgrund erheblicher Überkapazitäten und struktureller Verzerrungen möglich sind, informiert die FEP.
Gleichzeitig wurden die Zölle rückwirkend ab Oktober 2024 eingeführt, da die Untersuchung der EK einen erheblichen Anstieg der Einfuhrmengen nach der Einleitung der Untersuchung ergab. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Parkett aus China vor dem Inkrafttreten der vorläufigen Zölle in erheblich größeren Mengen und zu niedrigeren Preisen eingeführt wurde. Diese Entscheidung wird auch von der FEP begrüßt, da sie sich mit den beträchtlichen Lagerbeständen an unlauteren Einfuhren aus China befasst.
Die EK hat eine Überwachungsklausel eingeführt, damit künftig die Zölle nicht umgangen werden können. Insbesondere wird die EK die Parkettimporte aus allen Drittländern regelmäßig überwachen, um frühzeitige Anzeichen für eine Veränderung des Handelsgefüges ohne wirtschaftliche Rechtfertigung zu erkennen. Zudem sollen die Einfuhren anderer ähnlicher Produkte, wie Tischlerplatten, überprüft werden, da laut der Untersuchung chinesische Hersteller Parkett bei der Ausfuhr in die EU häufig falsch klassifizieren.
„Die Einführung endgültiger Antidumpingzölle wird der europäischen Parkettindustrie, die von den extrem unfairen Praktiken chinesischer Exporteure betroffen ist, die dringend benötigte Entlastung bringen. Die FEP ist zuversichtlich, dass diese Zölle dazu beitragen werden, gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt wiederherzustellen“, kommentiert die FEP-Geschäftsführerin Isabelle Brose.