Ein Artikel von Philipp Matzku | 18.09.2026 - 09:41
Die EU-Kommission hat den Produktumfang der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 präzisiert. Hackschnitzel und Sägespäne bleiben grundsätzlich erfasst, zahlreiche gebrauchte Holzprodukte fallen dagegen nicht mehr darunter.
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