Markt- und Forstschutzexperten: Gutschlhofer, Knittelfelder, Steiner, Cech, Krehan und Krondorfer (v. li.) © DI Martin Heidelbauer
In Windwurfgebieten starben viele Lärchen-Überhältern mit Feinwurzelschäden und anschließenden Lärchen-Borkenkäferbefall. Das aggressive Befallsverhalten des Lärchen-Bockkäfers könnte auf eine Vermischung mit seinen Sibirischen Verwandten hindeuten, vermutet Krehan. Phytophthora-Krankheiten weltweit bedeutend. Als aktuelle Pilzprobleme nennt Dr. Thomas Cech, BFW, Kiefernsterben, Phytophthora- und witterungsbedingte Krankheiten, Hallimasch sowie Ahorn-Verticillium. Bei Diplodia-Kieferntriebsterben sollte man Wasserstress und Nährstoffmangel vermeiden. Phytophthora -Pathogene (Wurzel- und Wurzelhalsfäulen) treten in Österreich bei Erlen, Eichen, Buchen und Rosskastanien auf. Der Erreger des „Sudden oak death“ aus Kalifornien und Oregon gilt als sehr gefährlicher Quarantäneschädling (Phythophthora ramorum) in vielen europäischen Ländern.
„Man sollte den konstruktiven Holzschutz forcieren und chemischen vermeiden“, empfiehlt Univ.-Prof. Dr. Walter Steiner, Technische Universität Graz. Weiße Stirnfläche entscheidend für Übernahme. Die praktizierten Übernahmekonditionen für käfer- und pilzbefallenes Rundholz erläuterte Ing. Manfred Knittelfelder, Holzbeschaffungs- und Logistik GmbH (HBG), Leoben. Man versorgt Mayr-Melnhof, Leoben, Leitinger, Preding, und Schaffer, Eppenstein, mit 1,8 Mio. fm/J. Es gelten einheitliche, messbare und nachvollziehbare Richtlinien, so Knittelfelder. In BC-Holzqualitäten sind Lineatus und Bockkäfer nicht zulässig. Bei Dx nur zwischen 25 und 45 cm Durchmesser. Buchdrucker und Kupferstecher sind in BC erlaubt, sofern die Stirnfläche weiß ist. Zur Dokumentation werden die beiden Stammenden fotografiert. Wertverlust 2,34 Mio. €. Verfärbungen sind in BC nicht zulässig. HBG rechnet mit einem durch Verblauung bedingten Wertverlust von 1,3 €/fm über alle Sortimente. Der Gesamtschaden beträgt 2,34 Mio. €/J. Abhilfe sollen schnellere Durchlaufzeiten und bessere Informationen für alle Beteiligten der Kette Baum bis Schnittholz bringen.
Über die Bestimmungen der Holzhandels-Usancen bei Insektenbefall und Verfärbungen, informierte DI Erich Gutschlhofer, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark.