Mit Jahresbeginn 2013 wurde die Umsatzsteuer-Behandlung von Rohholz geändert (ausgenommen sind USt.-pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe)“, informieren die Land&Forst Betriebe Österreich. Der Normalsteuersatz von 20 % gilt neu für:
– Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet, ausgenommen tropische Hölzer „(aus Unterpositionen 4403 10, 4403 20, 4403 91, 4403 92 00, sowie Unterpositionen 4403 99 10, 4403 99 30 und 4403 99 98 der Kombinierten Nomenklatur)“, (BGBl I 1999/106 ab 1999) Davon sind alle Sortimente von Sägerund- und Industrieholz betroffen.
– Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in Längsrichtung gesägt (aus Unterpositionen 4404 10 00 und 4404 20 00 der Kombinierten Nomenklatur).
Unverändert mit 10% ermäßigt besteuert:
– Brennholz: in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst (Position 4401 der Kombinierten Nomenklatur)
„Diese Änderung sind im Rahmen der Rechnungslegungsausgestaltung vorzubereiten. Analog sind die entsprechenden Konten der Holzerlöse in der Finanzbuchhaltung auf den geänderten USt.-Satz umzustellen“, ergänzen die Land&Forst Betriebe Österreich.
– Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet, ausgenommen tropische Hölzer „(aus Unterpositionen 4403 10, 4403 20, 4403 91, 4403 92 00, sowie Unterpositionen 4403 99 10, 4403 99 30 und 4403 99 98 der Kombinierten Nomenklatur)“, (BGBl I 1999/106 ab 1999) Davon sind alle Sortimente von Sägerund- und Industrieholz betroffen.
– Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in Längsrichtung gesägt (aus Unterpositionen 4404 10 00 und 4404 20 00 der Kombinierten Nomenklatur).
Unverändert mit 10% ermäßigt besteuert:
– Brennholz: in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst (Position 4401 der Kombinierten Nomenklatur)
„Diese Änderung sind im Rahmen der Rechnungslegungsausgestaltung vorzubereiten. Analog sind die entsprechenden Konten der Holzerlöse in der Finanzbuchhaltung auf den geänderten USt.-Satz umzustellen“, ergänzen die Land&Forst Betriebe Österreich.