Holzvermarktung Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gegen Bund

Ein Artikel von Robert Spannlang (für holzkurier.com bearbeitet) | 11.04.2018 - 09:49

Nach der jüngsten Herabsetzung des Schwellenwertes von 3000 ha auf 100 ha, ab dem dem Land Baden-Württemberg eine Vermarktung von Rundholz aus Privatwäldern untersagt ist, hatten die Baden-Württemberger Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Bisher waren solche Berufungen in dem Rechtsstreit, der bereits seit 17 Jahren geführt wird, im Wesentlichen erfolglos geblieben, heißt es auf bundesgerichtshof.de. Ob es auch diesmal wieder so ist, wird sich am 12. Juni herausstellen: An diesem Datum gibt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Entscheidung in der Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen die Verfügung des Kartellamtes bekannt.