Deutschland

Käferholz und Abholzigkeit neu geregelt

Ein Artikel von Gerd Ebner (für Holzkurier.com bearbeitet) | 04.05.2020 - 07:27

Die bisherige Regelung über Käferholz (Kapitel 2.4.) entfällt. Stattdessen werden in einer Tabellenzeile der Anlage III-a zur Qualitätssortierung von Fi/Ta-Stammholz nun für die unterschiedlichen Qualitätsklassen die mit dem Befall zusammenhängenden, qualitätsmindernden Effekte abgebildet, heißt es.

Die neuen Grenzwerte für das in der Praxis anfallende Holz orientieren sich bei der Abholzigkeit an einer Zielqualitätsverteilung von 85% B, 12% C und 3% D. Neu ist zudem die Trennung zwischen Kurzholz (bis 6 m) und Langholz (>6 m).

Die Dokumente können auf der Webseite zur RVR heruntergeladen werden.