Deutschland

Klage von Wohlleben und Ibisch gescheitert

Ein Artikel von Philipp Matzku (für Holzkurier.com bearbeitet) | 17.01.2022 - 15:47

Wohlleben und Ibisch klagten aufgrund einer ihrer Ansicht nach unsachgemäßen Räumung eines Fichtenbestandes in dem rheinland-pfälzischen FFH-Gebietes, was nach § 329 Abs 4 StGB dem entsprechenden Lebensraum erheblichen Schaden zugefügt hätte. (Wohlleben stellt Strafanzeige).

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ein Management der besprochenen Fläche nur im Einklang mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets umzusetzen sei. Die Räumung sei aber notwendig und verhältnismäßig gewesen. Bezüglich der Schadflächen sei eine aktive „Aufforstung mit anderen hitze- und auch sturmresistenteren Lebensraumtypen […] vielmehr auch geboten und erforderlich“. Die Argumentation der Anzeigenden für negative Effekte auf Randgebiete sei eine „einseitige und unvollständige Betrachtungsweise, die mehr als unreflektiert und blauäugig erscheint und der nicht gefolgt werden kann“, so die Staatsanwaltschaft Koblenz.

„Der vorliegende Fall sendet ein wichtiges Zeichen für die ordnungsgemäße Forstwirtschaft in Deutschland. Auch wenn der Eingriff radikal ist, wird der Wald hier nicht zerstört, sondern geschützt“, betont Lukas Freise, Geschäftsführer der AG Rohholz.