Vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena fand am 17. Dezember die mündliche Verhandlung über die Berufung der ASG 5 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen gegen den Freistaat Thüringen und ThüringenForst (Az. 2 U 752/23 Kart) statt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gebündelte Nadelrundholz-Vermarktung der Landesforstverwaltung kartellrechtswidrig war und zu überhöhten Holzpreisen geführt hat.