18. Dezember 2025
In 1. Instanz wurde vor zwei Jahren die Klage wegen mangelnder Aktivlegitimation der Klägerin, der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Thüringen, vom Landgericht Erfurt abgewiesen.
Der Rechtsstreit betrifft laut OLG Jena Vereinbarungen der Beklagten seit 2005, nach denen sie Nadelstammholz aus eigenem und fremdem Waldbestand vermarkteten. Die sechs Sägewerksunternehmen, die sich für diesen Rechtsstreit zu einer Ausgleichsgesellschaft zusammengeschlossen haben, machen geltend, sie hätten überhöhte Preise für Nadelrundholz bezahlen müssen. Mit ihrer Berufung verfolgt die ASG 5 ihre Ansprüche vor dem Oberlandesgericht Thüringen weiter.
Am 11. Februar 2026 wird der 2. Kartellsenat des Thüringer Oberlandesgerichts seine vorläufige Rechtseinschätzung in einem sogenannten Hinweisbeschluss verkünden. Im Anschluss erhalten die Parteien die Gelegenheit, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor der Senat voraussichtlich Ende März bis Anfang April eine endgültige Entscheidung trifft.
Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt hatte im Juli 2023 die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Klägerin sei nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen. Die Vereinbarungen der Sägewerke mit der Klägerin verstießen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Abtretungen durch die Sägewerke seien unzulässig. Die Klägerin sei daher nicht Inhaberin der Ansprüche geworden und deren Klage nicht begründet.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die gebündelte Holzvermarktung durch die Landesforstverwaltung beziehungsweise die Landesforstanstalt, die seit 1993 auch für private und kommunale Waldbesitzer tätig ist. Die gemeinsame Holzvermarktung wurde nach der Wiedervereinigung als Strukturhilfe angesehen. Die kooperative Holzvermarktung wird für Forstbetriebe über 100 ha zum 30. September 2026 beendet, für kleinere Betriebe bleibt sie als Dienstleistungsangebot bestehen, erklärt das Thüringer Forstministerium.
„Der Freistaat Thüringen ist davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist“, so Forstminister Tilo Kummer. Er betont, dass Waldeigentümer angesichts des hohen Rohstoffbedarfs großer Holzverarbeiter ihre Holzmengen bündeln müssen, um auf Augenhöhe mit der Säge- und Papierindustrie verhandeln zu können.
13. September 2023
Laut dem Thüringer Forstministerium hat die ASG 5 fristgerecht Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Berufungsfrist läuft bis zum 27. Oktober. Danach werde laut antennethueringen.de das Thüringer Oberlandesgericht in Jena dem Land voraussichtlich eine Frist für eine Erwiderung setzen.
21. Juli 2023
Die ASG 5 vertritt in dem Verfahren sechs Sägewerksunternehmen, die sich durch die Praxis des Freistaates, Holz nicht nur aus dem Staatswald, sondern auch aus Privat- und Kommunalwäldern zu vermarkten, benachteiligt fühlen. Hintergrund der Klage ist, ähnlich wie in anderen Bundesländern, eine aus Sicht der Klägerin nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung in Thüringen, was seitens des Freistaates als unbegründet zurückgewiesen wird (Rundholzkartell-Klage: Streitverkündung in Thüringen).
Das Landgericht Erfurt begründet die Klageabweisung damit, dass die ASG 5 als Klägerin gar nicht berechtigt sei, den 32 Mio. €-Schadenersatz einzuklagen. Das Geschäftsmodell der ASG 5 verstoße gegen das sogenannte Rechtsdienstleistungsgesetz. Kritisch gesehen würden die Vergütungsverträge zwischen der ASG 5 als Prozessfinanzierer und den Sägewerken, die dadurch „unangemessen benachteiligt“ würden, wird der Richter an der zuständigen Zivilkammer, Dirk Apel, bei nd-aktuell.de zitiert. „Das Vergütungsmodell ist bewusst so gewählt worden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen alle juristischen Wege ausschöpft, um die Interessen der Sägewerke auch durchzusetzen“, heißt es seitens der ASG 5 bei nd-aktuell.de weiter.
In anderen Bundesländern, beispielsweise in Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz, sind bereits vergleichbare Urteile erstinstanzlich gefällt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Thüringer Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass das Verfahren in die zweite Instanz gehen wird.