Seit Anfang Juli verweigern immer mehr Pflanzenschutzämter deutscher Bundesländer Rundholzexporteuren die für Ausfuhr nach Indien notwendigen Pflanzengesundheitszeugnisse. In einem am 8. Juli unter anderem von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein verschickten Schreiben wird dies damit begründet, dass die indischen Einfuhranforderungen für Rundholz derzeit nicht erfüllt werden können.