Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen die Behörden für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) sowie Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) des Hamburger Senats eingereicht. Die DUH wirft den beiden Behörden Untätigkeit vor, da nicht gegen die Begasung von Rundholz mit dem Insektizid Sulfurylfluorid (SF, Handelsname ProFume) vorgegangen wird. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 K 1159/26 geführt.