Für den Export in die USA, Kanada und Mexiko gilt seit 1. Jänner der IPPC-Standard. Es wird optional eine 30-minütige thermische Behandlung bei 56° C Kerntemperatur oder eine Begasung mit Methylbromid gefordert. Neben dem Verpackungshersteller muss auch der Betrieb, der die Behandlung durchführt, bei den Pflanzengesundheitsämtern registriert sein.
Weiters muss eine Aufzeichnung über die Art und Weise der Behandlung verwahrt und dem Verpackungshersteller unter Nennung der Registriernummer als Kopie übergeben werden. Das Protokoll muss neben Datum der Behandlung und Holzmenge Angaben über Temperatur und Dauer enthalten. Die Kennzeichnung der Verpackung muss einem vorgegebenen Muster entsprechen, die Markierung les- und sichtbar, dauerhaft und nicht übertragbar sein.Thermische Behandlung oder Begasung. Für Lieferungen nach China muss das Verpackungsholz frei von Rinde sein. Weiters ist eine Wärmebehandlung oder Begasung wie für den Export in die USA, Kanada und Mexiko vorgeschrieben.
Zusätzlich wird ein Pflanzengesundheitszeugnis durch ein Pflanzenschutzamt verlangt. Geplant ist die Einführung des IPPC-Standards ab Mitte des Jahres wodurch das Pflanzenschutzzeugnis entfallen würde. Wird kein Vollholz geliefert, bedarf es einer Nichtholzerklärung.
Bei der Ausfuhr von Verpackungsholz nach Australien müssen die Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Diese fordern optional, dass das Holz einer Wärmebehandlung oder Kesseldruck-Imprägnierung unterzogen wird.Zeitlich beschränkt gültig. Die Temperatur muss im Inneren 74° C erreichen. Die Dauer richtet sich nach der Holzstärke und liegt etwa für 25 cm bei 4 Stunden. Die thermische Behandlung wird allerdings nur anerkannt, wenn das behandelte Verpackungs-Material innerhalb von 21 Tagen zum Versand gelangt.
Bei der Kesseldruck-Imprägnierung gibt es keine zeitliche Beschränkung bei der Gültigkeit der Behandlung. Nachteile sind hingegen, dass so behandeltes Holz nicht mehr geschnitten, gehobelt oder anders behandelt werden soll und teuer ist. Das Holz darf keine Insektenbohrlöcher aufweisen und muss frei von Erde und Rinde sein.Erklärung in englisch. Zusätzlich muss der Exporteur eine Eidesstattliche Erklärung in englischer Sprache beifügen, in der er bestätigt, nur Holz verwendet zu haben, welches nach den Australischen Quarantänebestimmungen behandelt wurde. Weiters darf die Holzstärke 20 cm nicht übersteigen, da dann eine Einfuhrerlaubnis erforderlich ist. Heu und Stroh sind als Verpackungs- und Füllmaterial nicht zugelassen. Wird Verpackungs-Material aus Holz in einen Container verladen, ist zusätzlich für den Container eine Verpackungs- und Reinheitserklärung nötig.
Weiters muss eine Aufzeichnung über die Art und Weise der Behandlung verwahrt und dem Verpackungshersteller unter Nennung der Registriernummer als Kopie übergeben werden. Das Protokoll muss neben Datum der Behandlung und Holzmenge Angaben über Temperatur und Dauer enthalten. Die Kennzeichnung der Verpackung muss einem vorgegebenen Muster entsprechen, die Markierung les- und sichtbar, dauerhaft und nicht übertragbar sein.Thermische Behandlung oder Begasung. Für Lieferungen nach China muss das Verpackungsholz frei von Rinde sein. Weiters ist eine Wärmebehandlung oder Begasung wie für den Export in die USA, Kanada und Mexiko vorgeschrieben.
Zusätzlich wird ein Pflanzengesundheitszeugnis durch ein Pflanzenschutzamt verlangt. Geplant ist die Einführung des IPPC-Standards ab Mitte des Jahres wodurch das Pflanzenschutzzeugnis entfallen würde. Wird kein Vollholz geliefert, bedarf es einer Nichtholzerklärung.
Bei der Ausfuhr von Verpackungsholz nach Australien müssen die Quarantänebestimmungen eingehalten werden. Diese fordern optional, dass das Holz einer Wärmebehandlung oder Kesseldruck-Imprägnierung unterzogen wird.Zeitlich beschränkt gültig. Die Temperatur muss im Inneren 74° C erreichen. Die Dauer richtet sich nach der Holzstärke und liegt etwa für 25 cm bei 4 Stunden. Die thermische Behandlung wird allerdings nur anerkannt, wenn das behandelte Verpackungs-Material innerhalb von 21 Tagen zum Versand gelangt.
Bei der Kesseldruck-Imprägnierung gibt es keine zeitliche Beschränkung bei der Gültigkeit der Behandlung. Nachteile sind hingegen, dass so behandeltes Holz nicht mehr geschnitten, gehobelt oder anders behandelt werden soll und teuer ist. Das Holz darf keine Insektenbohrlöcher aufweisen und muss frei von Erde und Rinde sein.Erklärung in englisch. Zusätzlich muss der Exporteur eine Eidesstattliche Erklärung in englischer Sprache beifügen, in der er bestätigt, nur Holz verwendet zu haben, welches nach den Australischen Quarantänebestimmungen behandelt wurde. Weiters darf die Holzstärke 20 cm nicht übersteigen, da dann eine Einfuhrerlaubnis erforderlich ist. Heu und Stroh sind als Verpackungs- und Füllmaterial nicht zugelassen. Wird Verpackungs-Material aus Holz in einen Container verladen, ist zusätzlich für den Container eine Verpackungs- und Reinheitserklärung nötig.