Das Rosenheimer Lehrinstitut der Holzwirtschaft LHK, Rosenheim/DE, bietet - teilweise seit über 50 Jahren - vorbereitende Lehrgänge für die Industriemeisterprüfung in 3 Fachrichtungen:
Sägewerksmeister
Holzverarbeitungsmeister
Kunststoff- und Kautschukmeister.Der Besuch der jeweils 6- bis 7-monatigen Lehrgänge steht jedermann offen: Teilnehmer aus Österreich und der Schweiz sind ebenso willkommen wie solche aus nicht-bayerischen Bundesländern Deutschlands.
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet im Regelfall die prüfende Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Dabei haben sich nennenswerte Erleichterungen der Zulassungsbedingungen für Prüfungsbewerber ergeben, wie LHK-Geschäftsführer Ulf Lohmann mitteilte. Für die Voraussetzungen gilt grundsätzlich:
Abgeschlossene Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung (Säger, Holzverarbeitung/Tischler oder ähnlich, Kunststoff/Kautschuk) sowie mindestens 2-jährige, einschlägige Berufspraxis oder
abgeschlossene andere technische/handwerkliche Berufsausbildung und mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis.
Ein Mitarbeiter der Holz bearbeitenden Industrie (gelernter Säger) kann also schon nach 2 Jahren den Meisterkurs beginnen.Bei den Holz verarbeitenden Berufen (Tischler, Modellbauer, Möbel-, Fenster-, Türen-, Parkettindustrie sowie anderen) ist auf eine weitere Erleichterung hinzuweisen: Im Gegensatz zum Handwerk verlangt die Prüfungsordnung für Industriemeister Holzverarbeitung kein Meisterstück - was erhebliche Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.
Die beiden Lehrgänge für die Holzbearbeitung und die Holzverarbeitung beginnen stets im September und enden im April - der Kurs für Kunststoffmeister dauert vom Februar bis Juli jeden Jahres. Unterkunft und Verpflegung für Meisterschüler bietet das LHK-Wohnheim.Information:Tel.: +49 (0) 8031/2185-0,@ info@LHK.de
Sägewerksmeister
Holzverarbeitungsmeister
Kunststoff- und Kautschukmeister.Der Besuch der jeweils 6- bis 7-monatigen Lehrgänge steht jedermann offen: Teilnehmer aus Österreich und der Schweiz sind ebenso willkommen wie solche aus nicht-bayerischen Bundesländern Deutschlands.
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet im Regelfall die prüfende Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Dabei haben sich nennenswerte Erleichterungen der Zulassungsbedingungen für Prüfungsbewerber ergeben, wie LHK-Geschäftsführer Ulf Lohmann mitteilte. Für die Voraussetzungen gilt grundsätzlich:
Abgeschlossene Berufsausbildung in der entsprechenden Fachrichtung (Säger, Holzverarbeitung/Tischler oder ähnlich, Kunststoff/Kautschuk) sowie mindestens 2-jährige, einschlägige Berufspraxis oder
abgeschlossene andere technische/handwerkliche Berufsausbildung und mindestens 3-jährige einschlägige Berufspraxis oder
mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis.
Ein Mitarbeiter der Holz bearbeitenden Industrie (gelernter Säger) kann also schon nach 2 Jahren den Meisterkurs beginnen.Bei den Holz verarbeitenden Berufen (Tischler, Modellbauer, Möbel-, Fenster-, Türen-, Parkettindustrie sowie anderen) ist auf eine weitere Erleichterung hinzuweisen: Im Gegensatz zum Handwerk verlangt die Prüfungsordnung für Industriemeister Holzverarbeitung kein Meisterstück - was erhebliche Zeit- und Kostenersparnis bedeutet.
Die beiden Lehrgänge für die Holzbearbeitung und die Holzverarbeitung beginnen stets im September und enden im April - der Kurs für Kunststoffmeister dauert vom Februar bis Juli jeden Jahres. Unterkunft und Verpflegung für Meisterschüler bietet das LHK-Wohnheim.Information:Tel.: +49 (0) 8031/2185-0,@ info@LHK.de