Holzabsatzfonds bangt um Zukunft

Ein Artikel von Forstassessor Peter Liptay | 05.02.2009 - 18:35
Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag verstößt die staatlich organisierte Vermarktung deutscher Agrarprodukte gegen das Grundgesetz, berichtet die Welt online. Die von Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft geforderte Zwangsabgabe für den Fonds zur Absatzförderung CMA sei eine „unzulässige Sonderabgabe” und damit verfassungswidrig.Der als Marketingorganisation für die deutsche Forst- und Holzwirtschaft agierende Holzabsatzfonds (HAF) verweist vor diesem Hintergrund auf deutliche Unterschiede zur CMA und das dringende Erfordernis für eine schlagkräftige zentrale Informations- und Marketingeinrichtung für Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff. „Während die CMA deutsche Lebensmittel gegen ausländische Produkte zu profilieren hat, fördern wir eine kleinstrukturierte Branche und einen klimafreundlichen Rohstoff gegenüber Beton, Stahl oder Glas”, erklärte Lars Langhans, Marketingleiter Inland des HAF, im Telefoninterview.Ob und in welchen Punkten eine Übertragbarkeit des Urteils auf den HAF gegeben ist, wird derzeit geprüft.
Die Existenz des HAF basiert auf dem Holzabsatzfondsgesetz. Demnach sind die Waldbesitzer und Stammholz verarbeitenden Betriebe der Säge-, Furnier- und Sperrholzwirtschaft verpflichtet, beim Rundholzkauf bzw. -verkauf Abgaben an den HAF zu entrichten. Die Abgaben bewegen sich im Promillebereich.