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BaySF gewinnen Verfahren

Ein Artikel von DI Antonio Fuljetic (für Timber-Online bearbeitet) | 02.07.2010 - 10:45
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Im Hauptverfahren des Rechtsstreites zwischen dem Fachverband der Holzindustrie Österreich und den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) bezüglich der "Klausner-Verträge" hat das Kartellgericht Wien – gestützt auf geänderte Tatsachenfeststellungen – zugunsten der BaySF entschieden, meldet der Fachverband Holzindustrie. Da der Oberste Gerichtshof (OGH) als reine Rechtsmittelinstanz seine Entscheidung auf Basis dieser Tatsachenfeststellungen treffen musste, hat er nun die Entscheidung des Kartellgerichtes bestätigt und damit die einstweilige Verfügung aus 2008 außer Kraft gesetzt. Der Fachverband nimmt die Entscheidung bedauernd zur Kenntnis. Jedenfalls ist es durch die Untersagung der Rundholzlieferungen seit September 2008 zu keinen weiteren Wettbewerbsverzerrungen gekommen, heißt es.

Der Fachverband der Holzindustrie Österreich hat 2007 im Namen der österreichischen Sägeindustrie gegen die BaySF ein Verfahren vor dem Kartellgericht eingeleitet. Anlass dafür war der "10-Jahresvertrag" zwischen den BaySF und Klausner Holz Landsberg. Der Vertrag wurde von den Parteien 2005 zum damaligen Tiefpreisniveau von Rundholz abgeschlossen, berichtet der Fachverband. Mit zunehmendem Anstieg der Rundholzpreise konnte die Klausner-Gruppe Rundholz zu Sonderpreisen deutlich unter dem Marktpreis beziehen, heißt es. Dies wurde als wettbewerbsverzerrend kritisiert.
Am 17. September 2008 hat das Kartellgericht im Provisorialverfahren mit einstweiliger Verfügung den BaySF die preisliche Bevorzugung der Klausner-Gruppe gegenüber den Mitgliedern des Fachverbandes der Holzindustrie untersagt. Seine Entscheidung hat das Kartellgericht auf das allgemeine Diskriminierungsverbot des Nahversorgungsgesetzes gestützt. Der OGH hat diese Entscheidung im April 2009 bestätigt und dem Fachverband damit vollinhaltlich recht gegeben. Damit ist das Provisorialverfahren noch zugunsten des Fachverbandes der Holzindustrie abgeschlossen worden.