Auf neue Anforderungen an Schnittholz für Holzverpackungen in Italien nach ISPM 15 (Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen) macht der italienische Holzverband conlegno aufmerksam. Ab 16. März müssen italienische Unternehmen, die zur Herstellung von Holzverpackungen nach ISPM 15 befugt sind, von allen Schnittholz-Lieferanten für jede gelieferte Partie eine Bescheinigung (grafisch oder tabellarisch) über eine Hitzebehandlung nach ISPM 15 anfordern. Diese Unterlagen müssen im Original unterzeichnet und abgestempelt sein.
Erforderlich ist ein eindeutiger Nachweis, dass das gelieferte Material einer ISPM 15-Hitzebehandlung (Umlufterhitzung bei einer konstanten Temperatur von 56° C für 30 Minuten) entweder durch eine direkte Messung der Kerntemperatur des Holzes oder durch eine indirekte Messung (wie in Frankreich eingesetzt) unterzogen worden ist.
Für Schnittholz ist eine Verlattung während der phytosanitären Behandlung unumgänglich. Ein Großteil des importierten Holzes wird nur getrocknet oder KD (Kiln Dried) hitzebehandelt verkauft, berichtet conlegno. Dennoch garantiert diese Art der Behandlung nicht, dass die vom ISPM 15-Standard auferlegten Anforderungen eingehalten wurden. Studien haben bewiesen, dass eine KD-Behandlung allein nicht ausreicht, um die Eliminierung von Quarantäne-Schadorganismen zu garantieren, wie etwa im Fall des Kiefernfadenwurms.
Benötigt wird auch mindestens eine Markierung auf den Schnittholzpaketen, die den Anforderungen des ISPM 15-Standards entspricht. Sollte eine der Anforderungen nicht erfüllt sein, wird das Verpackungsmaterial aus Holz – Halbfertigmaterial oder Teilprodukt – als nicht konform betrachtet. Zur Einhaltung der neuen Anforderungen wird den Schnittholz-Lieferanten eine Frist bis 30. Juni gewährt.
Erforderlich ist ein eindeutiger Nachweis, dass das gelieferte Material einer ISPM 15-Hitzebehandlung (Umlufterhitzung bei einer konstanten Temperatur von 56° C für 30 Minuten) entweder durch eine direkte Messung der Kerntemperatur des Holzes oder durch eine indirekte Messung (wie in Frankreich eingesetzt) unterzogen worden ist.
Für Schnittholz ist eine Verlattung während der phytosanitären Behandlung unumgänglich. Ein Großteil des importierten Holzes wird nur getrocknet oder KD (Kiln Dried) hitzebehandelt verkauft, berichtet conlegno. Dennoch garantiert diese Art der Behandlung nicht, dass die vom ISPM 15-Standard auferlegten Anforderungen eingehalten wurden. Studien haben bewiesen, dass eine KD-Behandlung allein nicht ausreicht, um die Eliminierung von Quarantäne-Schadorganismen zu garantieren, wie etwa im Fall des Kiefernfadenwurms.
Benötigt wird auch mindestens eine Markierung auf den Schnittholzpaketen, die den Anforderungen des ISPM 15-Standards entspricht. Sollte eine der Anforderungen nicht erfüllt sein, wird das Verpackungsmaterial aus Holz – Halbfertigmaterial oder Teilprodukt – als nicht konform betrachtet. Zur Einhaltung der neuen Anforderungen wird den Schnittholz-Lieferanten eine Frist bis 30. Juni gewährt.