Kennzeichen von keilgezinktem KVH sind die hohe Verarbeitungsqualität - und das Überwachungszeichen © Überwachungsgemeinschaft KVH
KVH und Balkenschichtholz unterliegen in der Herstellung strengen Qualitätskon-trollen. Die Betriebe führen ständige Eigenüberwachung durch. Regelmäßig werden sie von anerkannten Materialprüfanstalten fremdüberwacht. Ziel ist das Sichern dauerhaft verlässlicher und gleichbleibend hoher Produktqualität.
Die in der Überwachungsgemeinschaft KVH organisierten Hersteller garantieren das Erfüllen der hohen Produktanforderungen nicht nur, sie weisen diese auch nach. Deshalb ist das Konstruktionsvollholz „KVH“ nur echt mit dem international geschützten „KVH®“-Markenzeichen.
Europäische Normung vorangetrieben
Neben Qualitätssicherung und Überwachung ist das stetige Weiterentwickeln der Vereinbarungen über KVH und Balkenschichtholz sowie der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z 9.1-440 Aufgabe der Überwachungsgemeinschaft. „Wichtig ist auch das Vorantreiben der harmonisierten Europäischen Produktnorm für Brettschichtholz und Balkenschichtholz EN 14080:2013 und der EN 15497:2014 für keilgezinktes Vollholz“, ergänzt Dr.-Ing. Tobias Wiegand, der Geschäftsführer der Überwachungsgemeinschaft.Die Erfolge sind sichtbar: Seit Oktober 2014 darf CE-gekennzeichnetes keilgezinktes Vollholz in Europa verwendet werden. Nach derzeitigem Stand werden zudem die zuvor genannten Normen im Frühjahr 2016 dann auch in Deutschland anwendbar sein.