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VfGH: Grundumlage ist rechtmäßig!

Ein Artikel von Martina Nöstler (für holzkurier.com bearbeitet) | 10.01.2018 - 11:01

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat nun die Anträge des Landesverwaltungsgerichts auf Aufhebung des Beschlusses über die Grundumlage der Fachgruppe Holzindustrie Oberösterreich abgewiesen. Damit hat das Höchstgericht die Rechtmäßigkeit der Umlagen bestätigt, teilt der Fachverband der Holzindustrie Österreich in einem Schreiben mit.

Der Gerichtshof erachtet es für zulässig, bei der Bemessung der Grundumlagen zwischen Berufszweigen in Ansehung der Bemessungsgrundlagen (Lohn- und Gehaltssumme und Rundholzeinsatz) zu differenzieren (wie im konkreten Fall zwischen der Holz verarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie), wenn dies die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jener Unternehmen widerspiegelt.

Der Verfassungsgerichtshof bestätigt die Sachlichkeit, nach der Zusammenlegung der beiden verwandten Berufsgruppen der Holz verarbeitenden Industrien und der Sägeindustrie zu einer Fachgruppe beziehungsweise zu einem Fachverband zur Deckung der von den zuständigen Organen festgelegten Ausgaben die Grundumlage weiterhin nach diesen (also den schon vorher angewendeten) Bemessungsgrundlagen aufzubringen.

Nun ist das Verwaltungsgericht Oberösterreich am Zug. Der Fachverband der Holzindustrie geht davon aus, dass der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen wird. Nach Rechtskraft dieser Entscheidungen werden die Beschwerdeführer ihren Umlagenverpflichtungen aus den Jahren 2016 und 2017 nachkommen müssen.

Für die gesamte Holz- und Forstwirtschaft ist die Feststellung wichtig, dass das Arbeitsprogramm 2018 und somit vor allem die Dotationen von proHolz und des Holztechnikums Kuchl gesichert sind.