Den Betreibern wird vorgeworfen, eine bundesweit vorgeschriebene 60-Tage-Vorankündigungsfrist vor der Durchführung einer Massenentlassung nicht eingehalten zu haben. Klausner soll den Betrieb der Anlagen am 16. März ohne vorherige Ankündigung dauerhaft stillgelegt haben. Laut der Klage hat Klausner „sein ausländisches Managementteam nach Österreich evakuiert“ – mit dem Wissen, dass seine Werke in Florida und North Carolina geschlossen werden, heißt es auf classaction.org.
Nicht alle Löhne bezahlt?
Der Kläger behauptet, dass er und etwa 500 weitere Arbeiter zwar informiert wurden, dass sie am 20. März ihren vollen Lohn für die letzten zwei Arbeitswochen erhalten würden. Diese Lohnzahlung soll aber nicht erfolgt sein, heißt es. Der Klage zufolge sollen ab 24. Februar bis zum Zeitpunkt der Entlassungen keine Löhne bezahlt und auch keine Überstunden abgegolten worden sein, berichtet classaction.org.
Die Anklagepunkte lauten unter anderem: Klausners Kündigungen sollen gegen „Betriebsstilllegungen oder Massenentlassungen im Sinne des WARN-Gesetzes“ verstoßen; die Unternehmen schuldeten den entlassenen Arbeitnehmern Löhne und Gehälter, Provisionen, Prämien und aufgelaufenen Urlaub sowie Urlaubsgeld für 60 Arbeitstage nach ihrer Entlassung.