Der Kollektivvertrag enthält für 28.000 Beschäftigte aus 1300 Betrieben die folgenden wesentlichen Eckpunkte: Ab 1. Mai werden die Istlöhne sowie Istgehälter um 9,7% erhöht. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter steigen um 9,8%. Das Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres erhöht sich deutlich über dem KV-Prozentsatz. 2300 € beträgt der Mindestlohn für Arbeiter bis 1. Mai 2024. 2000 € ist das Mindestgehalt bei Angestellten in den unteren Verwendungsgruppen bis 1. Mai 2024. Ab 1. Mai 2024 erfolgt eine Erhöhung um 0,5% für kollektivvertragliche und Mindestlöhne und -gehälter sowie für Istlöhne und Istgehälter zuzüglich der prozentuellen Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahr. Die Gesamtlaufzeit wurde für zwei Jahre (bis 30. April 2025) festgelegt. Vereinbart wurde auch ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von drei Tagen für begünstigte Behinderte.
Verhandlungen zu Kollektivverträgen sind in der aktuellen wirtschaftlichen Situation eine besondere Herausforderung. Einerseits belasten die steigenden Kosten für Rohstoffe und Energie unsere Unternehmen, andererseits leiden auch unsere Arbeitnehmer unter der hohen Inflation. Der Kollektivvertragsabschluss ist ein Zeichen für Arbeitnehmer, dass wir Arbeitgeber die Arbeit unserer Fachkräfte wertschätzen und unsere Branche attraktiv für Arbeitnehmer bleibt.