Ein Gutachten der Universität Regensburg kam zum Schluss, dass das deutsche Gesetz zur Umsetzung der ökologischen Energiewende gegen die Vefassung verstößt, liest man auf morgenpost.de. Jurist Gerrit Manssen stellte fest, dass die Kostenumwälzung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem früheren „Kohlepfennig“ vergleichbar ist. Der vom Stromverbraucher zu zahlende Kohlepfennig zur Subventionierung des deutschen Steinkohlebergbaus war 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden.
Über die EEG-Umlage werden 2012 voraussichtlich Ökostrom-Subventionen in Höhe von 12,5 Mrd. € auf die Stromrechnungen der Verbraucher umgelegt, gibt morgenpost.de an. Ziel des EEG ist es, den Ökostromanteil in Deutschland auf über 35% zu steigern, sowie die Abschaltung von 17 Atomkraftwerken zu kompensieren.
Über die EEG-Umlage werden 2012 voraussichtlich Ökostrom-Subventionen in Höhe von 12,5 Mrd. € auf die Stromrechnungen der Verbraucher umgelegt, gibt morgenpost.de an. Ziel des EEG ist es, den Ökostromanteil in Deutschland auf über 35% zu steigern, sowie die Abschaltung von 17 Atomkraftwerken zu kompensieren.