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Florian Ilmberger, Geschäftsführer eta Energieberatung © eta Energieberatung

„10 bis 15 % Energieeinsparung sind möglich“

Ein Artikel von Christoph Zeppetzauer | 13.03.2014 - 14:44
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Florian Ilmberger, Geschäftsführer eta Energieberatung © eta Energieberatung

Holzkurier: Früher befanden sich Sägewerke großteils an Flüssen und stellten ihre Energie selbst her. Holzindustrien produzieren heute ihren Strom oft aus Biomasse. Wie kann ich als Holzindustrieunternehmen im heutigen politischen und energetisch gespannten Umfeld meine Energiebezugskosten senken/schlank halten?
Florian Ilmberger: Grundlage ist heute eine intelligente und flexible Beschaffungsstrategie, zum Beispiel über Eigenerzeugung, Portfoliomanagement, Optimierung der Netzentgelte oder Reduzierung der Abgaben und Steuern. Darüber hinaus ist der effiziente Einsatz von Energie durch Optimierung der Technik in Wechselwirkung zu den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Wir bezeichnen das als 360°-eta-Check.

HK: Soll ich als Sägewerk meinen Strom weiter selbst erzeugen? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, ab welcher Betriebsgröße ist dies sinnvoll?
Ilmberger: Hier gibt es kein Patentrezept. Grundvoraussetzung ist die möglichst vollständige Nutzung anfallender Koppelprodukte. Dies betrifft nicht nur den Brennstoff, sondern auch die Nutzung der entstehenden Wärme für Trocknungsprozesse oder für die Abgabe an Dritte. Hier gibt es marktverfügbare Techniken für den Klein- und Großbetrieb, vom Holzvergaser < 100 kW über den ORC-Prozess bis hin zum Dampfprozess mit mehreren Megawatt. Daher ist ein Spektrum von reiner Eigennutzung bis zu hundertprozentigem Fremdbezug, abhängig von den Rahmenbedingungen, immer individuell zu prüfen. Als neutraler Dienstleister verkaufen wir keine Anlagen und ermitteln daher für den jeweiligen Betrieb das optimale Konzept.

HK: Was bedeutet Eigenstromerzeugung eigentlich und welche Optionen tun sich hier für Holz verarbeitende Betriebe auf?
Ilmberger: Im Sinne einer optimierten Betriebsweise bedeutet dies zunächst eine Sicherstellung der eigenen Energieversorgung zu wirtschaftlichen Konditionen. Vielfältige weitere Optionen, wie Bezugsleistungsreduzierung, Bereitstellung von Regelenergie, Direktvermarktung, Grünstromerzeugung und eine eventuelle Wärmeauskopplung, ergänzen dies. Ein zusätzliches Potenzial kann sich nicht nur durch die Energie an sich, sondern auch durch Produktion von Biobrennstoff, wie zum Beispiel Pellets und Briketts, ergeben.

HK: Auf welchen Zeithorizont blickt man bei der Planung einer Eigenstromproduktion? Welche Grundparameter (Stichwort Einspeistarif) werden bei Machbarkeitsstudien herangezogen?
Ilmberger: Das kann und muss manchmal schnell gehen. Nehmen Sie die aktuelle Situation: Vor dem Hintergrund des aktuellen EEG-Entwurfs kann eine kurzfristige Installation eines Eigenstromaggregates bares Geld sparen. Unter besonderen Bedingungen können auch der Einsatz einer „gebrauchten“ Anlage und deren rechtlicher Status interessant sein. So kann der Zeithorizont zwischen wenigen Monaten und mehrere Jahren liegen. Wir legen in unseren Machbarkeitsstudien Wert darauf, dass sowohl die energiewirtschaftlichen und -rechtlichen Einflussfaktoren, unter anderem Einspeisetarife, als auch alle individuellen Rahmenparameter optimal aufeinander abgestimmt werden. Dies führt zur eingehenden Prüfung unterschiedlicher Varianten und der Auftraggeber erhält eine eindeutige Aussage.

HK: Stichwort Abgaben: In welcher Höhe fallen diese künftig an? Sogar die EEG-Umlage auf Eigenstrom steht im Raum?
Ilmberger: Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft unterliegen die Abgaben immer einem Wandel, der nicht nur energiewirtschaftlich, sondern auch politisch bedingt ist. Deshalb ist es wichtig, die Energiestruktur und genauso die Beschaffung fortlaufend zu überprüfen und zu optimieren. Durch den Einsatz unterschiedlicher Energieträger sowie einer Energieeigenerzeugung verschafft man sich zusätzliche Freiheitsgrade und damit Wettbewerbsvorteile. Der Entwurf der EEG 2.0-Novelle sieht eine EEG-Abgabe für Stromeigenerzeugung, gestaffelt für Bestandsanlagen und Neuanlagen, abhängig von der Wärmeauskopplung, vor. Diese beträgt nach aktuellem Stand zwischen knapp 1 Cent/kWh bis zu 5,6 Cent/kWh für die Eigenstromerzeugung ohne KWK. Weitere Abgaben für Kapazitätsmärkte, CO2 und Netzausbau sind nicht auszuschließen. Diese bieten jedoch in weiterer Folge wieder Erstattungs- und Befreiungsmöglichkeiten.

HK: In welcher Höhe sind Umlagebefreiungen möglich?
Ilmberger: Die möglichen Erstattungsmöglichkeiten sind vielschichtig. Hier geht es nicht nur um Umlagen, sondern beispielsweise auch um Steuern, Abgaben und Netzgebühren. In unserer 20-jährigen Beratungstätigkeit hat sich gezeigt, dass Einsparungen in den genannten Positionen in der Größenordnung von 10 bis 15 % der Energiekosten liegen. Dies liegt deutlich über den Potenzialen aus der reinen Energiebeschaffung. Zum Teil erschließen technische Optimierungen weitere Abgabenreduzierungen. Dieses Potenzial wird in unserem 360°-eta-Check erschlossen.

HK: Wie müssen diese beantragt werden?Ilmberger: Hier gibt es keine zentrale Stelle. Man muss sich leider in einen Dschungel von unterschiedlichen Anlaufstellen, wie Energielieferant, Netzbetreiber, BAFA, Hauptzollamt und vielen mehr, begeben. Unser Know-how liegt in der fristgerechten und vollständigen Antragseinreichung sowie in der Beachtung der Wechselwirkungen und eventuellen Rückerstattungen aus der Vergangenheit. Wir konnten so in einem Betrieb der Holzindustrie eine dem Unternehmen bis dahin unbekannte Rückerstattung von über 1 Mio. € erzielen.

HK: Vielen Dank für das Gespräch!