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German Pellets: Leibold muss nicht ins Gefängnis

Ein Artikel von Holzkurier-Redaktion (für holzkurier.com bearbeitet) | 23.04.2025 - 10:00

23. April

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Vertreter der Verteidigung haben Revision gegen das am 11. April erfolgte Urteil eingelegt. Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft wird. Es wird dabei nicht der Sachverhalt neu bewertet, sondern nur geprüft, ob das Recht korrekt angewendet wurde.

Der Angeklagte ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

11. April

Das Landgericht Schwerin hat den 68-jährigen ehemaligen Geschäftsführer Peter H. Leibold am 11. April zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die im Laufe des Verfahrens einen Großteil der Anklagepunkte zurückgenommen hatte. Der Angeklagte hatte im Gegenzug vor Gericht ein Teilgeständnis abgelegt und dabei unter anderem den Vorwurf der Insolvenzverschleppung eingeräumt. Wie bereits im Vorfeld der heutigen Gerichtsentscheidung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung vereinbart, musste Leibold nicht ins Gefängnis.

Ob Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision gegen das Urteil am Bundesgerichtshof einlegen, ist nicht bekannt. Diese muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung eingereicht werden. Eine Berufung gegen das Urteil ist ebenfalls nicht sehr wahrscheinlich.

Vor dem Landgericht in Schwerin laufen neben dem strafrechtlichen Prozess laut dem Sprecher des Landgerichts Schwerin noch einzelne zivilrechtliche Verfahren, die kurz vor dem Abschluss stehen. Zivilrechtliche Verfahren an anderen Gerichten können nicht ausgeschlossen werden, heißt es weiter. 

2. April

Am 1. April haben Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung ihre Schlussvorträge gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten Peter Leibold zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen. Sie ist überzeugt, dass Anleger und Geschäftspartner absichtlich über die tatsächliche finanzielle Situation von German Pellets in die Irre geführt wurden.

Die Verteidigung des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag, „appellierte jedoch an das Gericht, die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Zudem hat sich der Angeklagte nicht persönlich bereichert, sondern die Stellung seiner Unternehmensgruppe, die 2015 einen Gesamtumsatz von 750 Mio. € verzeichnet hat, in einem zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt festigen wollen“, zitieren mehrere Medien übereinstimmend eine dpa-Meldung. „Alle 14 Produktionsstätten arbeiten bis heute mit Gewinn“, wird Leibolds Anwalt zitiert.

Durch die Einigung erkannte die Staatsanwaltschaft den 15. November 2015 als Zeitpunkt der Insolvenz an – statt, wie ursprünglich angeklagt, den März 2015. Laut der Verteidigung entfielen dadurch 97% der Vorwürfe. Im Gegenzug gestand der Angeklagte aus Hessen die Insolvenzverschleppung und nahm in Kauf, dass neue Anleger Geld verlieren. Da nur noch Anlagen zwischen November 2015 und Februar 2016 strafrechtlich relevant seien und weitere Vorwürfe entfielen, sank die Schadenssumme laut Verteidigung von 77,3 auf 2,5 Mio. €.

Das Urteil soll am nächsten Verhandlungstag, dem 11. April 2025, verkündet werden. Ob der Strafprozess damit endet, hänge davon ab, ob Staatsanwaltschaft oder Angeklagter Revision einlegen, erklärt der Sprecher des Landgerichts Schwerin gegenüber dem Holzkurier.

31. Januar

Der angeklagte ehemalige Geschäftsführer von German Pellets, Peter H. Leibold, hat am 30. Januar vor dem Landgericht Schwerin/DE den Anklagepunkt der Insolvenzverschleppung zugegeben, berichtet unter anderem fr.de. Das Teilgeständnis erfolgte im Rahmen der seit einigen Wochen laufenden Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine Einschränkung der Anklagepunkte. So wird der Vorwurf des Kreditbetrugs offenbar nicht weiter strafrechtlich verfolgt.

Laut dem Vorsitzenden Richter „wird statt März 2015 der 15. November 2015 als ‚Zeitpunkt des objektiven Eintritts der Insolvenz‘ angenommen“, berichtet fr.de weiter. Damit werden „fast alle angeklagten mutmaßlichen Straftaten, die vor dem 15. November 2015 begangen wurden, eingestellt“, stellt ndr.de klar. 

Leibold gab zudem an, bereits Anfang Dezember 2014 mit der Insolvenz des Unternehmens gerechnet zu haben, betonte jedoch, dass er „nicht zehn Monate, sondern nur etwa sieben Wochen zu spät“ den Insolvenzantrag gestellt habe. Anleger, die nach dem 1. Dezember 2014 Genussrechte erworben hatten, hätten finanzielle Schäden erlitten, was der Angeklagte bedauerte.

Bei einem umfassenden Geständnis zu den Vorwürfen wurde dem Angeklagten eine maximal zweijährige Haftstrafe auf Bewährung in Aussicht gestellt. Anfang April sollte das Urteil erfolgen.

Nach früheren Informationen summieren sich die seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 2005 getätigten Einlagen auf 260 Mio. €. Laut Insolvenzverwaltung gingen rund 17.000 Anleger „weitgehend leer aus“, so nrd.de 

9. Januar 2025

Laut Mitteilung des Landgerichts Schwerin haben sich „das Gericht und die Verfahrensbeteiligten darauf verständigt, dass gegen den angeklagten Geschäftsführer bei einer Verurteilung die Gefängnisstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden kann", berichten mehrere Medien übereinstimmend mit Berufung auf eine dpa-Meldung vom 8. Januar. „Eine abschließende Verständigung sei aber noch nicht zustande gekommen, da noch Detailfragen zu klären seien. Selbst wenn eine Verständigung erzielt werden sollte, beabsichtige die Strafkammer, die Beweisaufnahme für ein abgegrenzten Teil der Tatvorwürfe fortzusetzen", betonte der Sprecher des Landgerichts Schwerin gegenüber dem Holzkurier. Mit einer Urteilsverkündung sei nicht vor Ende April zu rechnen. 

Der Angeklagte, Peter H. Leibold, „ist wegen der Tatvorwürfe in dem hiesigen Strafverfahren nicht in Untersuchungshaft und auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt gewesen", erklärte der Sprecher des Landgerichts Schwerin gegenüber dem Holzkurier bereits im Dezember des Vorjahres.  

 

27. November 2024

Laut Information von nordkurier.de plant das Landgericht Schwerin, bis Weihnachten zwölf weitere Zeugen aus Deutschland zu hören. Dabei sollen die Zeugen gegenüber dem Richter darlegen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe sie in das Unternehmen German Pellets investiert hatten und welche Informationen sie damals über dessen „eventuelle wirtschaftliche Schieflage" wussten. 

Ferner diskutieren Staatsanwaltschaft sowie Verteidigung darüber, ab wann die Firmengruppe „wirklich ... zahlungsunfähig war“. Dies ist insofern entscheidend, da es den exakten Zeitpunkt definiert, ab welchem Anleger einen Regressanspruch haben. Es gibt wohl auch bereits Gespräche außerhalb des Gerichtssaales zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine Verständigung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen mit dem Ziel einer Annäherung und eines Gerichtsurteils „mit dem alle Seiten leben können". 

16. Oktober 2024

Am 15. Oktober wurden zwei weitere Anleger als Zeugen vernommen. Die Große Strafkammer habe weitere Termine bis April 2025 festgesetzt, „wobei ein Abschluss des Verfahrens zu diesem Zeitpunkt nicht sicher erscheint“, erklärte der Sprecher des Landgerichts Schwerin gegenüber dem Holzkurier. 

Laut der Expertise einer Gutachterin am 30. Verhandlungstag „war die Unternehmensgruppe (German Pellets) lange vor dem 10. Februar 2016 zahlungsunfähig“, berichtete nordkurier.de bereits am 11. Juli. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte die Insolvenzeröffnung nicht erst im Februar 2016, sondern bereits im März 2015 stattfinden müssen. Laut Gutachten war German Pellets spätestens seit Juli 2015 durchgehend zahlungsunfähig. Die Verteidiger von Peter H. Leibold wollten zu diesem Zeitpunkt das Ergebnis des Gutachtens nicht akzeptieren, heißt es bei nordkurier.de weiter.

5. Juni 2024

In den Hauptverhandlungsterminen, die in den vergangenen Wochen angesetzt waren, wurden weitere Zeugen (vornehmlich Anleger) vernommen. In den kommenden Terminen werden die Sachverständigen ihre Gutachten erstatten, erklärte der Sprecher des Landgerichts Schwerin gegenüber dem Holzkurier. Mit einem Urteil sei voraussichtlich im Januar 2025 zu rechnen.

1. Februar 2024

Am 31. Januar wurden im Schweriner Landgericht sechs Zeugen, unter anderem aus dem süddeutschen Raum, geladen, die noch bis Ende 2015, also wenige Wochen vor der Insolvenzanmeldung, Beträge zwischen 50.000 und 285.000 € in Unternehmungen von German Pellets investiert haben. 

Ein Handwerker aus dem Raum Rostock hatte beispielsweise im Dezember Genussscheine im Wert von 100.000 € erworben, wie svz.de berichtet. Ein Mitarbeiter von German Pellets kam zu ihm und bat um weiteres Geld. German Pellets plante den Kauf eines Kraftwerks in Belgien und die Umstellung auf einen Pelletsbetrieb. Nach zwei Jahren sollten die Anleger die Investitionssumme plus 8% Zinsen zurückerhalten. Der Zeuge geht davon aus, dass die Geschäftsleitung von German Pellets bereits zu diesem Zeitpunkt von der finanziellen Schieflage des Unternehmens wusste. Ein Bauunternehmer aus Süddeutschland investierte sogar eine noch höhere Summe.

Leibolds Verteidiger wies darauf hin, dass alle Anleger auch das „Kleingedruckte“ unterschrieben hätten, in dem explizit auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen wurde. Ein generelles Risiko sei ihm bewusst gewesen. Ihm sei jedoch verschwiegen worden, dass German Pellets längst in Schwierigkeiten steht, wird der Bauunternehmer bei svz.at zitiert.

Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Angeklagte, Peter Leibold, bereits im März 2015 „von einer aussichtslosen wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens wusste“, heißt es weiter. Laut der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) haben 217.000 Kleinanleger insgesamt 270 Mio. € durch die Insolvenz von German Pellets verloren. In der Anlage werden jedoch nur jene Anleger berücksichtigt, die seit 2015 Anleihen oder Genussscheine im Wert von 7,5 Mio. € gezeichnet haben. Ein Sachverständigengutachten soll bis April klären, ob German Pellets nicht bereits 2015 de facto pleite war oder erst, wie seitens der Verteidigung betont, im Februar 2016, als auch der Insolvenzantrag gestellt wurde.

9. Januar 2024

Die Strafkammer hat weitere Termine zur Beweisaufnahme bis September 2024 angesetzt, erklärt der Pressesprecher des Landgericht Schwerin gegenüber der Holzkurier-Redaktion. Die Verfahren gegen die Mitangeklagten Kathrin Wiedmer, sowie Steffen H. (Name der Redaktion bekannt) hat das Gericht mittlerweile abgetrennt und vorläufig gegen Zahlung einer Geldauflage (Wiedmer: 10.000 € sowie H.: 15.000 €) eingestellt.

16. August

Laut Auskunft des Pressesprechers des Landgerichts Schwerin kann der geplante Termin zur Urteilsverkündung Ende Oktober nicht gehalten werden. Die Ostsee-Zeitung schreibt, dass ein Gutachter schwer erkrankt sei und ein Nachfolger völlig neu eingearbeitet werden müsse. Laut dem Pressesprecher stehen am 30. August und 20. September weitere Einvernahmen von Zeugen an. Laut ostsee-zeitung.de soll Ende August ein Vertreter der Commerzbank aussagen. Die Bank habe eine Finanzierung bereitgestellt, wofür die Lagerbestände als Sicherheit galten. 

Am Anfang der Woche wurde eine ehemalige Mitarbeiterin im Einkauf bei German Pellets einvernommen. Thema war die Erstellung von Lagerstandsberichten. 

Der Sprecher des Landgerichts rechnet mit einer Urteilsverkündung im Dezember. 

26. Mai, 16 Uhr

Ein Mitarbeiter des Wiener Handelsunternehmens MFC Corporate Services, eines der Hauptgeschäftspartner von German Pellets, hat am 25. Mai vor dem Landgericht seine Aussage gemacht.

Laut den Aussagen des Zeugen hat German Pellets sowohl Pellets als auch Holzprodukte an MFC verkauft und die Waren zur Sicherung des temporären Cashflows zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgekauft.

Der erste für die An- und Rückkäufe verwendete Wechsel sei im Januar 2016 geplatzt und die Handelsware im Umfang von 32 t laut dem Vertreter von MFC, nicht mehr auffindbar.

Die offenen Forderungen aus diesen Finanztransaktionen beliefen sich laut Zeugenaussagen ingesamt auf 70 Mio. €. Nachdem die zur Sicherung des Geschäftes involvierte Versicherung die Zahlung verweigert hatte, musste der Zwischenhändler 2018 aufgeben, wird auf ostsee-zeitung.de berichtet. Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung im Herbst 2018 beliefen sich die Gläubigerforderungen auf insgesamt 230 € Mio. €, davon angeblich 150 Mio. € seitens German Pellets.

Aus Sicht des MFC-Mitarbeiters verließ sich das Wiener Unternehmen auf die beteiligten Versicherer und Banken zur Kontrolle der Lagerhaltung. Eigene Prüfungen wurden von dem ehemaligen MFC-Geschäftsführer erst angesetzt, als der Umfang der Handelsgeschäfte zunahm. Eine Prüfung im Oktober 2015 in Deutschland sei seitens German Pellets bis in den Dezember des gleichen Jahres verzögert worden, wird der Zeuge in der Ostsee-Zeitung zitiert.

25. Mai, 8 Uhr

Wie ein Sprecher des Landgerichts Schwerin/DE gestern mitteilte, soll am 25. Mai ein Vertreter des Wiener Unternehmens MFC Commodities in dem Prozess gegen die Geschäftsführung des insolventen Pelletsherstellers German Pellets zu Wort kommen, berichtet die dpa.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Zwischenhändler von German Pellets vor, er habe Ende Januar 2016 German Pellets übernehmen wollen. Dies habe aus Sicht der Staatsanwaltschaft wiederum maßgeblich zur Zahlungsunfähigkeit des deutschen Pelletsproduzenten beigetragen.

MFC Commodities hat im Oktober 2018 beim Landesgericht Wien selbst Insolvenz beantragt. Mit rund 230 Mio. € an Gläubigerforderungen, davon rund 150 Mio. € von German Pellets, war dies zu dem Zeitpunkt eines der größten eröffneten Insolvenzverfahren Österreichs (German Pellets verursacht indirekt Rekordpleite).

 

 

21. April, 9 Uhr

Am 20. April hat der ehemalige Assistent der German Pellets-Geschäftsführung frühere Aussagen zu systematischen Manipulationen revidiert. Entgegen bisheriger Angaben habe Peter H. Leibold nicht gefordert, Meldung zu den Lagerbeständen von Pellets zu schönen. Einem Kollegen seien bei einer nachträglichen Prüfung jedoch Abweichungen von den in der Dokumentation vermerkten Füllständen aufgefallen. Angaben zum Inhalt der Silos wurden an den Kreditgeber, die Commerzbank, und den Partner, MFC Commodities, Wien, weitergeleitet. Der ehemalige kaufmännische Leiter von German Pellets berief sich in der Sache auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Das geht aus einem Bericht der Plattform Proplanta hervor.

28. März, 8 Uhr

Die erste Zeugin im Prozess um die German Pellets-Pleite sagte am Prozesstag in der Vorwoche aus, dass die Zahlungsprobleme schon lange vor dem Einreichen des Insolvenzantrags 2016 bestanden hätten. Sie verwies darauf, dass es frühzeitig – 2015 oder möglicherweise schon 2014 – Hinweise auf größere Finanzprobleme im Unternehmen gab. „Die Liquidität war sehr oft angespannt", wird die Zeugin, eine Finanzökonomin beziehungsweise die frühere Büroleiterin des German Pellets-Geschäftsführers, auf stern.de zitiert. Sie habe im Auftrag des Geschäftsführers regelmäßig Liquiditätspläne erstellt und auch Zahlungspläne entworfen. Der Firmenchef habe je nach Kassenlage entschieden, welche Forderungen beglichen und welche Zahlungen aufgeschoben würden, wird auf stern.de erklärt.

Beim Prozess in der vergangenen Woche wurde zudem die Rolle des in Wien ansässigen Zwischenhändlers, MFC Commodities, beleuchtet. Diese hätten Pelletsvorräte von German Pellets aufgekauft und, ohne dass diese die Silos des Unternehmens verlassen hätten, wieder an das Wismarer Unternehmen verkauft. Die Anwälte des ehemaligen German Pellets-Geschäftsführers, Peter H. Leibold, werfen MFC vor, dass sie Ende Januar 2016 versuchten, German Pellets zu übernehmen. Die Anwälte gehen davon aus, dass dies maßgeblich mit zur Zahlungsunfähigkeit geführt habe, heißt es auf stern.de.

27. Februar, 14 Uhr

Für das Verfahren am Landgericht sind vorerst dreißig Verhandlungstage bis August vorgesehen.

In dem am Donnerstag, dem 2. März, vor der Großen Strafkammer 1 des Landgerichts Schwerin (31 KLs 5/21) beginnenden Hauptverfahren ist Peter H. Leibold wegen Insolvenzverschleppung, Kreditbetrugs, Bankrotts in Tateinheit mit Untreue, Betrugs im besonders schweren Fall in 33 Fällen, Vorenthaltens von Arbeitsentgelten in 47 Fällen sowie Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall in vier Fällen im Zeitraum von Februar 2015 bis Februar 2016 angeklagt.

Seine Tochter, Kathrin Wiedmer, sowie Steffen H. (Name der Redaktion bekannt) sind überdies wegen Betrugs im besonders schweren Fall in 13 Fällen und Kreditbetrugs angeklagt.

Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Anklagepunkte im Einzelnen:

  • Vorwurf der Insolvenzverschleppung:
    Die German Pellets, deren Geschäftsführer Peter Leibold war, soll spätestens ab 31. März 2015 nicht mehr in der Lage gewesen sein, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Leibold soll aber erst am 9. Februar 2016 Insolvenzantrag gestellt haben
  • Vorwurf des Betrugs im besonders schweren Fall und des Kreditbetrugs:
    Die drei Beschuldigten sollen gemeinsam (Wiedmer und H. wird Beihilfe vorgeworfen) unrichtige Angaben über ihre vorhandenen Warenbestände gemacht haben und dadurch ungerechtfertigte Zahlungen von Käufern und Sicherungsgebern erhalten haben
  • Vorwurf des Betrugs im besonders schweren Fall:
    Leibold wird vorgeworfen, hinsichtlich der finanziellen Lage der German Pellets falsche Angaben getätigt zu haben. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit soll hierdurch den Anlegern ein Schaden in Höhe von rund 7,2 Mio. € entstanden sein. Ferner wurden trotz der bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit weitere Bestellungen bei Lieferanten beziehungsweise Dienstleistungsbringern ausgelöst.
  • Vorwurf des Bankrotts in Tateinheit mit Untreue:
    Leibold soll trotz Kenntnis der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit als Geschäftsführer der German Pellets den Kauf eines Steinkohlekraftwerkes um rund 3,7 Mio. € getätigt haben. Das Kraftwerk wurde im Anschluss zu einem geringeren Preis abgegeben.
  • Vorwurf der Steuerhinterziehung:
    Leibold wird vorgeworfen, in Umsatzsteuervoranmeldungen zu Unrecht Vorsteuerbeträge geltend gemacht zu haben, die auf der Lieferung nicht vorhandener Warenbestände beruhten.
  • Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten:
    Leibold soll es unterlassen haben, die Arbeitnehmeranteile für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an die entsprechende Kasse zu entrichten, wodurch insgesamt Arbeitnehmeranteile von rund 176.000 € nicht entrichtet sind. 

27. Februar, 8 Uhr

Die bei dieser Insolvenz angemeldeten Forderungen belaufen sich laut fuldaerzeitung.de auf rund 2 Mrd. €. Betrug und Insolvenzverschleppung stehen im Raum. In dem jetzt startenden Prozess wird es vor allem um die Rolle Leibolds und seiner Tochter gehen. Bei einer Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

 „Der eigentliche Skandal bei German Pellets ist, dass Firmengründer Peter Leibold die Anleihegelder vor allem dazu verwendete, nahestehenden Firmen, darunter einer österreichischen Stiftung, sowie sich selbst und seiner Frau Darlehen zu gewähren, anstatt die Gelder direkt in den Pelletsmarkt zu investieren". So wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) in ihrem Schwarzbuch für das Jahr 2016 auf fuldaerzeitung.de zitiert. 

holzkurier.com berichtete bereits mehrmals über die German-Pellets-Insolvenz: