Die Sägewerke haben ihre Ansprüche an sogenannte Ausgleichsgesellschaften für die Sägeindustrie (ASG) abgetreten, die diese gebündelt in fünf großen Verfahren gegen die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen geltend gemacht haben (416 Mio. €-Holzklage). Diese Verfahren werden von dem amerikanischen Prozessfinanzierer Burford unterstützt.
Aus Sicht der Stuttgarter Zivilkammer „ist die Klägerin eine GmbH, die ausschließlich zum Führen des hiesigen Verfahrens gegründet wurde“. Die Richter erörterten vergangene Woche, ob ein möglicher Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz der Klägerin als Inkassodienstleisterin vorliegt. Aktivlegitimiert ist laut einer Gerichtssprecherin „vorliegend derjenige, der nach der materiell-rechtlichen Rechtslage Inhaber des eingeklagten Kartellschadensersatzanspruchs ist“.
Die ASG hat auf Antrag bis Mitte November die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu beziehen. Die Kammer hat den Termin zur Verkündigung einer Entscheidung für 16. Dezember 2021 bestimmt.
Das Land Baden-Württemberg hat für den Fall einer Niederlage bereits Rückstellungen gebildet. Landwirtschaftsminister Peter Hauk rechnet aber in einem Zeitungsinterview mit der Schwäbischen Zeitung vom 21. Juni nicht damit, den Prozess zu verlieren.