Die World-Palette von Falkenhahn, Geisa/DE, wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Thüringen rechtskräftig anerkannt. Die Marke darf weiterhin uneingeschränkt für die Produktion von Mehrweg-Paletten im Euroformat eingesetzt werden, meldet Falkenhahn. Damit zog das Gericht einen Schlussstrich unter die seit zwei Jahren währenden Rechtsstreitigkeiten zwischen der EPAL und Falkenhahn. Die Klage der Epal wurde gemäß Urteil vom 21. Juli nach allen marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen, heißt es.
Mitte 2008 zog die EPAL vor das Erfurter Landgericht, um die Marke World aus dem Markenregister zu löschen und deren Verwendung für die Kennzeichnung von Holzpaletten untersagen zu lassen. Der Grund: Es bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit den eigenen Marken. In der Urteilsbegründung sahen die OLG-Richter keinen rechtlichen Grund, die Verwendung der vorliegenden, eingetragenen Markenzeichen zu verbieten. Auch fehle es an der erforderlichen Verwechslungsgefahr.
Mitte 2008 zog die EPAL vor das Erfurter Landgericht, um die Marke World aus dem Markenregister zu löschen und deren Verwendung für die Kennzeichnung von Holzpaletten untersagen zu lassen. Der Grund: Es bestehe eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit den eigenen Marken. In der Urteilsbegründung sahen die OLG-Richter keinen rechtlichen Grund, die Verwendung der vorliegenden, eingetragenen Markenzeichen zu verbieten. Auch fehle es an der erforderlichen Verwechslungsgefahr.