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Hackgut Zirbe © Dagmar Holley

Österreich

Bundesgrundsatzgesetz zur KWK-Rettung

Ein Artikel von Fabian Pöschel | 18.02.2019 - 09:53
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Die Entwicklung des Bestandes der Anlagen und deren Engpassleistung mit möglicher Prognose bis 2020
© IG Holzkraft

Wie der Holzkurier berichtete, stellte sich die SPÖ vergangenen Donnerstag gegen ein von ÖVP und FPÖ eingebrachtes Verfassungsgesetz zur Verlängerung der geförderten Einspeisetarife für Biomasse-KWK-Anlagen. Hierbei geht es um jene Bestandsanlagen, die zu Beginn der Förderungen im Rahmen des Ökostromgesetzes 2002 errichtet wurden. Im Zuge dessen wurden unter anderem Einspeisetarife für Biomasse-KWK festgesetzt. Von der gesetzlichen Neuerung angekurbelt, kam es zu einem großen Anstieg von Biomasse-Kraftwerken. Von 2003 bis 2007 stieg die Anzahl der neu errichteten Anlagen von unter 20 auf knapp 140 an und hält sich seitdem nahezu stabil. Im damaligen Gesetz wurde die Erstförderung auf 13 Jahre ab Inbetriebnahme begrenzt. Zusätzlich war ein Nachfolgetarif für sieben Jahre vorgesehen.

Während neue Anlagen durch entsprechende Novellierungen und Verordnungen weiterhin gefördert werden, fällt eine solche Unterstützung für die bestehenden Anlagen nach der Tariflaufzeit meist weg. Da die Kontingente zu niedrig sind, bekommen nur wenige Anlagen die vorgesehenen Nachfolgetarife. Eine Neuauflage des Energiegesetzes ist erst im Jahr 2020 geplant, daher entsteht eine Lücke von zwei Jahren, in der viele Biomasse-KWK-Anlagen vor großen finanziellen Problemen stehen, was schon zu ersten Stilllegungen von Anlagen geführt hat.

Zu wenig Transparenz, effizientere Anlagen

Die Chance, Änderungswünsche zum Verfassungsgesetz in die Nationalratsdebatte einzubringen, hatte die SPÖ verstreichen lassen. Im Kern ging es der Partei jedoch um eine Erhöhung der Transparenz, wohin die Fördergelder fließen, und darum effizientere Anlagen zu fördern. Sie forderte aufgrund dessen am Vorabend der Bundesratssitzung:

  • Die Einspeisetarife sollen im Gesetz festgeschrieben werden.
  • Ein abgestuftes Fördermodell soll effizienzbetont ausgerichtet sein.
  • Eine ausführliche Begutachtung der Sachlage
  • Eine Bekanntmachung der Fördernehmer
  • Eine automatische Befreiung von der Ökostromabgabe für alle Einkommen, die GIS-befreit sind

Da im Bundesrat nicht mehr die Möglichkeit besteht, inhaltlich Bezug auf das Verfassungsgesetz zu nehmen, gab es für die SPÖ nur zwei Möglichkeiten: Entweder den Antrag seitens der ÖVP/FPÖ-Regierungsparteien zurückzuziehen oder gegen das Gesetz zu stimmen. Der Bundesrat entschied sich für letzteren Weg und verhinderte das Gesetz mit 21 Gegenstimmen (gegenüber 40 Stimmen dafür).

Gemeinsame Verhandlung für ein gutes Fundament

Grundsätzlich möchte die SPÖ als stärkste Oppositionspartei mehr beteiligt sein. Darauf zielte ebenfalls das Verhalten der Bundesratsabgeordneten ab. Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann, Jörg Leichtfried, schaut bereits in die Zukunft: „Wir haben uns das angeschaut: Wenn wir Ende Februar ein Plenum haben und dann sofort einen Ausschuss einsetzen, geht es sich vor Ostern noch aus, ein tragfähiges Gesetz zu machen.“

Die ÖVP unter Führung von Umweltministerin Köstinger äußerte sich am Freitag ablehnend: „Die SPÖ hat gezeigt, dass sie kein Interesse am Weiterbestehen der Biomasse-Kraftwerke hat.“ Sie schließt damit eine Neuverhandlung aus. Stattdessen strebt Köstinger ein Grundsatzgesetz an, das mit einfacher Mehrheit in beiden Kammern beschlossen werden kann.

Auf dem Rücken der KWK-Betreiber

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Der ehemalige Vorsitzende des Europäischen Sägewerkverbandes, Hans Michael Offner 
© proHolz Austria

Unglücklich ist die Situation der KWK-Anlagenbetreiber. Aufgrund der gegenwärtigen politischen Diskussion herrscht für diese noch keine Klarheit. Wie die Tageszeitung „DerStandard“ in einem Interview mit dem Holzindustriellen und ehemaligen Vorsitzenden des Europäischen Sägewerksverbandes, Hans Michael Offner, herausarbeitet, bestehe zunächst Redebedarf: Offner sieht sowohl bei dem Wirkungsgrad der Anlagen – von 60 auf 70% – Handlungsbedarf und regt ebenfalls ein Überdenken der Förderstruktur an.

Für viele in der Branche ist es erstaunlich, dass dieses Gesetz zu einem derart großen Politikum wird. Man wusste bereits 2002, dass es nach 13 Jahren zu einer wie auch immer gearteten Neuregelung kommen muss. Spätestens, als die Regierung 2017 über einen Biogas-Nachfolgetarif verhandelte, hätte man sich ebenso mit Biomasse auseinandersetzen können.